Thema: Neuregelung

Bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, etwa beim Rückwärtsfahren oder auf Parkplätzen, gilt die Anschnallpflicht nicht. - Foto: Sven Hoppe/dpa
Bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, etwa beim Rückwärtsfahren oder auf Parkplätzen, gilt die Anschnallpflicht nicht. - Foto: Sven Hoppe/dpa
Die Senatsvorsitzende Doris König (Mitte) muss sich in der Sitzung auch zu einer möglichen technischen Panne beim Gericht äußern. Das Urteil war am Vorabend kurzzeitig auf der Webseite des Gerichts abrufbar. - Foto: Uli Deck/dpa
Die Senatsvorsitzende Doris König (Mitte) muss sich in der Sitzung auch zu einer möglichen technischen Panne beim Gericht äußern. Das Urteil war am Vorabend kurzzeitig auf der Webseite des Gerichts abrufbar. - Foto: Uli Deck/dpa
ICE 1 (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
ICE 1 (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Streik (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Streik (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Rund 8400 Menschen stehen auf Wartelisten für eine Organspende. - Foto: Soeren Stache/dpa
Rund 8400 Menschen stehen auf Wartelisten für eine Organspende. - Foto: Soeren Stache/dpa