Restaurants, Speisen

7-Prozent-Mehrwertsteuer kehrt dauerhaft in Restaurants zurück

28.12.2025 - 12:01:12

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Die Neuregelung soll die kriselnde Branche stabilisieren und Wettbewerbsnachteile beseitigen.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in deutschen Restaurants, Cafés und Catering-Betrieben wieder dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Die letzte gesetzliche Hürde wurde kurz vor Weihnachten genommen und beendet eine zweijährige Phase mit dem vollen Satz von 19 Prozent. Für die angeschlagene Gastronomie-Branche kommt die Steuerentlastung als Notmaßnahme in einer existenziellen Krise.

Gesetzliche Grundlage steht – Branche atmet auf

Der Bundesrat gab am 19. Dezember grünes Licht für das Steueränderungsgesetz 2025, nachdem der Bundestag bereits Anfang des Monats zugestimmt hatte. Damit ist der Weg frei: Ab Neujahr wird wieder auf alle Speisen – egal ob im Lokal verzehrt oder zum Mitnehmen – nur noch 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Getränke bleiben bei 19 Prozent, Ausnahmen gelten nur für milchbasierte Mixgetränke und Leitungswasser zum Mitnehmen.

Die Neuregelung beseitigt einen Wettbewerbsnachteil, der die Branche seit 2024 belastete. Damals wurde die während der Corona-Pandemie eingeführte temporäre Ermäßigung ausgelaufen. Die Folge: Während ein Essen zum Mitnehmen mit 7 Prozent besteuert wurde, kostete der gleiche Teller im Restaurant 19 Prozent. Diese Schieflage hat nun ein Ende.

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Strikte Umsetzung zu Silvester – Keine Übergangsfrist

Die Umstellung tritt genau mit dem Jahreswechsel in Kraft – und lässt keinen Spielraum. Anders als bei früheren Steueranpassungen gibt es keine Gnadenfrist. Das stellt Betriebe in der Silvesternacht vor logistische Herausforderungen.

Fachmedien wie die Deutsche Handwerks Zeitung geben klare Vorgaben:
* Vor Mitternacht (31.12.2025): Bestellungen, die bis 24:00 Uhr serviert und abgerechnet werden, unterliegen dem vollen Steuersatz von 19 Prozent.
* Nach Mitternacht (01.01.2026): Alle danach servierten Speisen können mit 7 Prozent versteuert werden.

Experten von Lexware und HOGAPAGE raten dringend, Kassensysteme rechtzeitig auf den automatischen Wechsel umzustellen oder Rechnungen strikt nach Uhrzeit zu trennen. Besonders knifflig wird es bei Pauschalangeboten, die über Mitternacht hinausgehen. Hier sind oft anteilige Berechnungen oder getrennte Abrechnungen nötig.

Rettungsanker für eine kriselnde Branche

Die Rückkehr zum ermäßigten Satz ist mehr als eine steuerliche Korrektur. Sie soll eine Branche stabilisieren, die unter explodierenden Kosten und verändertem Konsumverhalten ächzt. Die Zahlen aus der Zeit mit 19 Prozent sind alarmierend.

Laut Bundesstatistikamt lagen die preisbereinigten Umsätze in der Gastronomie von Januar bis September 2025 noch immer 17,9 Prozent unter dem Niveau von 2019. Noch dramatischer: Die Insolvenzen in der Branche stiegen im gleichen Zeitraum im Vergleich zum Vorjahr um 26,0 Prozent.

Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA), bezeichnet die dauerhafte 7-Prozent-Regelung als “wichtigste Maßnahme” für die Zukunft der Betriebe. Die Steuerersparnis werde jedoch kaum zu spürbar günstigeren Preisen für Gäste führen. Stattdessen soll sie helfen, die gestiegenen Kosten für Energie, Personal und Lebensmittel zu decken und so weitere Schließungen zu verhindern.

Was bedeutet die Steuersenkung für Gäste und Betriebe?

Können Verbraucher jetzt mit günstigeren Restaurantbesuchen rechnen? Die Realität sieht anders aus. Branchenanalysen, etwa vom Genuss-Guide Hamburg, deuten darauf hin, dass die meisten Wirte die Margenverbesserung nutzen werden, um ihre in den Hochinflationsjahren 2024 und 2025 angeschlagenen Bilanzen zu sanieren.

Langfristig soll die Harmonierung der Steuersätze einen Trend stoppen: Die Ungleichbehandlung hatte den Boom von Lieferdiensten und “Ghost Kitchens” begünstigt, oft auf Kosten der klassischen Gastronomie mit Service und Ambiente. Jetzt erhalten traditionelle Betriebe wieder faire Wettbewerbsbedingungen.

Für das Jahr 2026 wird die Branche den Beweis antreten müssen. Die steuerliche Planungssicherheit ist da, doch die großen Herausforderungen wie Fachkräftemangel und zurückhaltende Konsumlaune bleiben. Die dauerhafte Steuerermäßigung gibt den Betrieben aber endlich den Atemraum, den sie zum Überleben brauchen.

Überblick: Die neuen Mehrwertsteuersätze ab 1.1.2026

Kategorie Mehrwertsteuersatz
Speisen (im Lokal) 7% (neu)
Speisen (zum Mitnehmen) 7% (unverändert)
Getränke (alkoholisch/alkoholfrei) 19% (unverändert)
Milchmixgetränke (>75% Milch) 7%
Leitungswasser (zum Mitnehmen) 7%
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