Aktivrente, Euro

Aktivrente: 2.000 Euro steuerfrei für arbeitende Rentner

02.01.2026 - 21:02:13

Seit Jahresbeginn können Rentner in Deutschland monatlich bis zu 2.000 Euro aus einem Job steuerfrei verdienen. Die Neuregelung soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken, stößt aber auch auf Kritik wegen hoher Kosten.

Ab sofort können Rentner in Deutschland bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Die neue „Aktivrente“ soll den Fachkräftemangel lindern und längere Erwerbsbiografien fördern.

Berlin, 2. Januar 2026 – Seit dem Jahreswechsel gilt in Deutschland eine steuerliche Neuregelung mit Signalwirkung: Die sogenannte Aktivrente erlaubt es Menschen im Rentenalter, monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei aus einem sozialversicherungspflichtigen Job zu beziehen. Die Bundesregierung will damit erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben halten und dem demografischen Wandel begegnen. Die Maßnahme ist Teil der „Wachstumsinitiative“ der Ampelkoalition.

So funktioniert der neue Steuerbonus

Der Kern der Reform ist eine monatliche Steuerfreigrenze. Für jeden Euro, den ein Berechtigter aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis verdient – bis zur Grenze von 2.000 Euro – fällt keine Lohnsteuer an. Der Vorteil wirkt sofort über die elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), ein späterer Antrag ist nicht nötig.

Anspruch haben alle, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten. Ob sie bereits ihre volle Rente beziehen oder diese aufgeschoben haben, spielt keine Rolle. Vom Bonus ausgeschlossen bleiben jedoch Selbstständige, Freiberufler und Beamte – ein Punkt, der im parlamentarischen Verfahren Ende 2025 für Diskussionen sorgte.

Strategie gegen den Fachkräftemangel

Die Aktivrente ist eine direkte Antwort auf die demografische Lücke. Da die Babyboomer-Jahrgänge in Rente gehen, fehlen in vielen Branchen qualifizierte Hände. Die höhere Nettovergütung soll den Anreiz zum Weiterarbeiten deutlich erhöhen und das Potenzial der „Generation Plus“ mobilisieren.

Das Gesetzespaket enthält weitere Erleichterungen: Für die Einstellung von Rentnern wurden die Regeln für befristete Verträge gelockert. Arbeitgeber dürfen ihnen nun leichter Anschlussverträge anbieten, ohne gegen das allgemeine Anschlussverbot zu verstoßen. Das erleichtert flexible Projektarbeit oder geringfügige Beschäftigung.

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Die Sozialversicherungspflicht bleibt indes bestehen. Arbeitnehmer zahlen weiter in die Kranken- und Pflegeversicherung ein. Auch die Arbeitgeberanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen an – ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Sozialsysteme.

Kritik an hohen Mitnahmeeffekten

Der Gesetzentwurf zur „steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter“ hatte einen schnellen Weg durch die Institutionen. Nach dem Bundestagsbeschluss am 5. Dezember 2025 stimmte der Bundesrat am 19. Dezember zu. Die Eile unterstreicht die Priorität des Themas für die Koalition.

Doch Ökonomen und Oppositionspolitiker üben scharfe Kritik. Sie befürchten massive Mitnahmeeffekte. Viele der Begünstigten würden auch ohne Steuervorteil weiterarbeiten. Der Staat subventioniere also Tätigkeiten, die ohnehin stattfinden. Schätzungen aus den Anhörungen beziffern die jährlichen Kosten für den Fiskus auf fast eine Milliarde Euro. Die Zahl der dadurch zusätzlich geschaffenen Vollzeitstellen könnte vergleichsweise gering ausfallen.

Auch der Ausschluss der Selbstständigen stößt auf Unverständnis bei Wirtschaftsverbänden. Der Fachkräftemangel beschränke sich schließlich nicht auf abhängige Beschäftigung. Die Regierung verweist auf die administrative Komplexität bei schwankenden Selbstständigeneinkünften.

Evaluation für 2028 geplant

Mit der Umsetzung in den Gehaltsabrechnungen beginnt nun die Praxisphase. Die Bundesregierung hat eine Evaluation nach zwei Jahren zugesagt. 2028 soll geprüft werden, ob der Steuerbonus die Erwerbsquote der über 67-Jährigen tatsächlich steigern konnte oder vor allem ein Zusatzgeschenk für ohnehin Aktive war.

Steuerberater raten berechtigten Arbeitnehmern, ihren Status beim Arbeitgeber zu melden, damit die Freigrenze bereits für die Januar-Abrechnung korrekt angewendet wird. Der Erfolg der Aktivrente wird zum Gradmesser für künftige Strategien im Umgang mit der alternden Gesellschaft – und könnte den Weg für weitere Flexibilisierungen im Übergang vom Beruf in den Ruhestand ebnen.

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