Generalbundesanwalt lehnt Ermittlungen gegen Syriens Präsidenten ab
17.01.2026 - 14:45:28Darin heißt es: "Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens habe ich gemäß Paragraf 152 Absatz 2 Strafprozessordnung abgesehen. Der Aufnahme von Ermittlungen steht schon die uneingeschränkte persönliche Immunität des angezeigten Ahmed al-Scharaa als derzeit amtierender Staatspräsident der Arabischen Republik Syrien entgegen. Diese hat zur Folge, dass die von Ihnen angezeigte Person nach Paragraf 20 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt. Unzulässig ist bereits jede polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Untersuchung. Dies gilt unabhängig davon, ob sich Ahmed al-Scharaa in der Bundesrepublik Deutschland aufhält oder nicht."
Die Anzeige des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Kurdischen Gemeinde, Mehmet Tanriverdi, warf al-Scharaa Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Bildung, Führung oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Der amtierende syrische Präsident war bis zum Sturz des damaligen syrischen Präsidenten Baschar al-Assad im Dezember 2024 Führer der Islamistenmiliz HTS und als solcher berüchtigt. Zuletzt gab es Angriffe von Regierungstruppen auf die Minderheiten der Alawiten, Drusen und Kurden.


