OECD, Regeln

OECD legt neue Regeln für globale Mindeststeuer vor

20.01.2026 - 22:33:12

Die globale Mindeststeuer tritt in die entscheidende Phase. Wenige Monate vor der ersten großen Frist am 30. Juni 2026 hat die OECD neue Verwaltungsleitlinien veröffentlicht. Sie sollen die Komplexität für multinationale Konzerne reduzieren. Für deutsche DAX-Konzerne bedeutet das jedoch keine Entwarnung.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 5. Januar 2026 ein umfassendes Paket mit Verwaltungsleitlinien vorgelegt. Dieses „Side-by-Side“-Paket führt neue Schutzklauseln und Erleichterungen ein. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu verringern und Konflikte zwischen dem globalen Rahmenwerk und nationalen Steuersystemen zu entschärfen. Besonders im Fokus steht dabei das Steuersystem der USA.

Für große Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro tickt die Uhr unvermindert. Die erste GloBE-Informationserklärung für das Geschäftsjahr 2024 muss bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden. Sie ist der zentrale Baustein der sogenannten Pillar-Two-Regeln. Diese sollen weltweit eine effektive Mindeststeuer von 15 Prozent sicherstellen. Die neuen OECD-Leitlinien erleichtern zwar die langfristige Planung, bedeuten für Steuerabteilungen aber auch zusätzliche strategische Arbeit.

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Herzstück der neuen Leitlinien sind erweiterte Safe-Harbour-Regelungen. Eine zentrale Neuerung ist die „Side-by-Side“-Schutzklausel. Sie richtet sich vor allem an Konzerne mit Sitz in einem Land, das ein anerkanntes, gleichwertiges Mindeststeuersystem hat. Bislang stuft die OECD nur die USA als solches Land ein. Berechtigte Konzerne mit US-Muttergesellschaft können damit für Geschäftsjahre ab 2026 unter den Hauptregeln eine Nachversteuerung von null ansetzen.

Zudem führt das Paket eine neue, dauerhafte Schutzklausel für die oberste Muttergesellschaft ein. Sie ersetzt eine Übergangsregelung, die Ende 2025 auslief. Außerdem verlängert die OECD die bestehende Übergangsregelung auf Basis der Länderspezifischen Berichterstattung um ein weiteres Jahr. Unternehmen haben so mehr Zeit, von vereinfachten Berechnungen zu profitieren.

Keine Entlastung für die erste Frist im Juni 2026

Die Erleichterungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Für die erste entscheidende Frist am 30. Juni 2026 ändert sich nichts. Die neuen Schutzklauseln gelten erst für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Die erste GloBE-Erklärung für das Jahr 2024 muss also nach den ursprünglichen, komplexen Regeln erstellt werden.

Diese Unterscheidung ist für Steuerteams entscheidend. Die Vorbereitungen für die erste Einreichung laufen seit Monaten auf Hochtouren. Sie erfordern die umfassende Sammlung globaler Daten und komplizierte Berechnungen. Experten warnen: Trotz der neuen Leitlinien dürfen die laufenden Vorbereitungen für diese historische Erst-Einreichung keinesfalls nachlassen. Die Zeit wird knapp.

Deutsche Konzerne in der Doppelbelastung

In Deutschland ist der gesetzliche Rahmen bereits seit dem 1. Januar 2024 geschaffen. Das Mindeststeuergesetz trat in Kraft und brachte die Bundesrepublik auf Linie mit anderen EU-Vorreitern. Deutsche multinationale Konzerne und Tochtergesellschaften ausländischer Gruppen arbeiten intensiv an der Umsetzung.

Das neue OECD-Paket muss nun sorgfältig analysiert und voraussichtlich in deutsches Recht überführt werden. Die Bundesregierung hat frühere OECD-Leitlinien bereits per Gesetzesänderung integriert. Für deutsche Unternehmen ist daher zentral, wie die globalen Schutzklauseln lokal umgesetzt werden. Der Fokus liegt aber unverändert auf der Fertigstellung der Erst-Erklärung für 2024.

Globale Steuerlandschaft im Wandel

Das neue Paket wird als pragmatische Antwort der OECD auf praktische Umsetzungsprobleme gewertet. Besonders die Position der USA, die eigene Mindeststeuern hat, aber Pillar Two nicht direkt übernahm, erforderte eine Lösung. Durch die Anerkennung des US-Systems als gleichwertig sollen Doppelbesteuerung und internationale Steuerstreitigkeiten vermieden werden.

Die Erleichterung ist jedoch nicht absolut. Konzerne, die die neue Schutzklausel nutzen, unterliegen weiterhin möglichen nationalen Nachversteuerungen in den Ländern, in denen sie operieren. Die Pflicht, lokal eine Mindeststeuer von 15 Prozent zu berechnen und gegebenenfalls zu zahlen, bleibt bestehen. Die neuen Regeln verlagern die Herausforderung also eher, als sie zu beseitigen.

Der Countdown läuft: Zwischen Akut-Handeln und Strategie

Multinationale Konzerne stehen vor einer doppelten Aufgabe. Ihre dringlichste Mission ist die termingerechte Einreichung der ersten GloBE-Erklärung bis zum 30. Juni 2026. Das erfordert die Validierung komplexer globaler Daten und präzise Berechnungen.

Gleichzeitig müssen sie die neuen OECD-Leitlinien analysieren und ihre Auswirkungen auf das Steuerprofil ab 2026 modellieren. Es gilt, strategische Entscheidungen über die Nutzung der Schutzklauseln zu treffen und interne Prozesse anzupassen. Die nächsten fünf Monate werden zur kritischen Phase des Handelns – und des Weichenstellens für die Zukunft der globalen Mindeststeuer.

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