Neue Regeln für deutsche Firmen in Österreich und der Schweiz
29.01.2026 - 13:15:12Deutsche Unternehmen mit Mitarbeitern in Österreich und der Schweiz müssen sich auf verschärfte Regeln einstellen. Seit Jahresbeginn gelten in beiden Ländern administrative Neuerungen, die den Compliance-Aufwand deutlich erhöhen. Von digitalen Meldepflichten bis zu angepassten Lohnuntergrenzen – wer jetzt nicht handelt, riskiert Bußgelder.
Schweiz: Das Ende der bequemen „Gast“-Anmeldung
Die Schweizer Steuerbehörden modernisieren ihr System. Die größte Veränderung betrifft die Mehrwertsteuer-Erklärung. Das bisherige „Gastzugangs“-Verfahren für ausländische Firmen wird im Mai 2026 abgeschaltet.
Bis dahin müssen sich alle Unternehmen für das volldigitale Konto-System „VAT declaration pro“ registrieren. Nur so können die Erklärungen für das erste und zweite Quartal 2026 noch fristgerecht abgegeben werden. Steuerexperten warnen: Der Wechsel ist keine Formsache, sondern eine rechtliche Pflicht. Wer sie ignoriert, dem drohen Verspätungszuschläge.
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Ein weiterer Stolperstein ist der neue Lohnausweis. Seit dem 1. Januar gelten verschärfte Richtlinien. Der Clou: Sachleistungen für Mitarbeiter – wie Firmenwagen, Verpflegung oder Wohnung – müssen nun auf der Schweizer Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Und was dort steht, gilt automatisch als steuerbare Leistung für die Mehrwertsteuer. Firmen müssen auf diesen Wert Schweizer MwSt. berechnen und abführen. Eine Grauzone, in der solche Benefits bisher oft steuerfrei blieben, ist damit geschlossen.
Österreich: Höhere Lohnhürden und klare Rechnungsregeln
In Österreich dreht sich alles ums Geld – genauer gesagt, um die korrekten Löhne für entsendete Mitarbeiter. Das Anti-Lohn- und Sozialdumping-Gesetz (LSD-BG) wird 2026 mit schärferen Maßstäben durchgesetzt.
Die Regierung hat die Einkommensteuertarife an die Inflation angepasst. Zudem wurde der „Pendlereuro“, die Entfernungspauschale, auf 6 Euro pro Kilometer erhöht. Für deutsche Arbeitgeber bedeutet das: Sie müssen die „vergleichbaren österreichischen Löhne“ neu berechnen. Wer hier mit veralteten Tabellen von 2025 arbeitet, riskiert bei einer Prüfung durch die Finanzpolizei saftige Nachzahlungen und Strafen. Die Behörden achten streng darauf, dass entsendete Mitarbeiter mindestens das kollektivvertragliche Minimum inklusive anteiligem 13. und 14. Monatsgehalt erhalten – und zwar auf aktuellem Niveau.
Bei der Mehrwertsteuer bringt 2026 eine Klarstellung. Ein Gesetz präzisiert nun die Regeln zur „Steuerschuld durch Rechnung“. Vereinfacht gesagt: Wird fälschlicherweise Mehrwertsteuer auf einer Rechnung ausgewiesen, hat das vor allem bei Geschäftskunden Konsequenzen, die den Vorsteuerabzug geltend machen könnten. Für deutsche Firmen, die versehentlich deutsche MwSt. an österreichische Kunden berechnen, wird die Korrektur dadurch etwas einfacher. Dennoch gilt: Rechnungsstellung prüfen, um unnötige Steuerschulden zu vermeiden.
Strategische Fallstricke und Ausblick
Trotz neuer digitaler Regeln bleibt eine alte Falle in der Schweiz bestehen: Die MwSt.-Pflicht beginnt ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz, sobald der weltweite Jahresumsatz des Unternehmens 100.000 Schweizer Franken übersteigt. Diese Schwelle übersehen vor allem kleinere Dienstleister oft. Mit den modernisierten Meldesystemen können die Schweizer Behörden Verstöße nun leichter aufdecken.
Blickt man voraus, stehen weitere Veränderungen an. In der EU könnten die „VAT in the Digital Age“ (ViDA)-Vorschläge künftig auch grenzüberschreitende Dienstleistungen zwischen Deutschland und Österreich beeinflussen. In der Schweiz wird über die Finanzierung der 13. AHV-Rente diskutiert. Steuererhöhungen, etwa ein Anstieg des regulären Mehrwertsteuersatzes von currently 8,1 %, sind in den kommenden Jahren nicht ausgeschlossen.
Handlungsempfehlung für das erste Quartal 2026:
1. Registrieren: Sich umgehend für das Schweizer „VAT declaration pro“-System anmelden.
2. Prüfen: Die Gehaltspakete für entsendete Mitarbeiter mit den neuen österreichischen Lohn-Tabellen abgleichen.
3. Analysieren: Interne Richtlinien zu Mitarbeitervorteilen auf ihre Schweizer MwSt.-Relevanz überprüfen.
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