Lieferkettengesetz: Bundestag debattiert Entlastung für Unternehmen
16.01.2026 - 07:02:12Der Bundestag hat eine Lockerung des umstrittenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) debattiert. Die Reform soll Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Firmen stärken – doch die Wirtschaft fordert mehr.
Im Zentrum des Regierungsentwurfs steht die ersatzlose Streichung der jährlichen Berichtspflicht. Diese Änderung soll auch rückwirkend gelten. Zudem sollen Bußgelder künftig nur noch bei schweren Verstößen verhängt werden. Die grundlegenden Pflichten zur Risikoanalyse und Abhilfe bleiben jedoch bestehen.
Die Bundesregierung argumentiert, diese Anpassungen seien in der Übergangsphase bis zur Umsetzung der europäischen Richtlinie (CSDDD) notwendig. Sie sollen die administrative Last begrenzen und die Handhabbarkeit des Gesetzes verbessern.
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Wirtschaftsverbände: „Geplante Erleichterungen reichen nicht aus“
Für die Industrie gehen die Pläne nicht weit genug. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall forderte in einer Stellungnahme eine „fundamentalere Entschlackung“. Die Kritik zielt auf die europäische Ebene: Im sogenannten „Omnibus-I-Verfahren“ wurden bereits weitreichendere Vereinfachungen für die künftige EU-Richtlinie beschlossen.
Diese sehen vor, dass nur noch sehr große Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro erfasst werden. Die deutsche Industrie pocht darauf, diese Erleichterungen sofort und eins zu eins zu übernehmen. Andernfalls würden hiesige Firmen im europäischen Wettbewerb weiter benachteiligt.
Politisches Tauziehen zwischen Bürokratieabbau und Verantwortung
Die Debatte im Bundestag offenbarte die tiefen Gräben. Während die AfD-Fraktion die komplette Abschaffung des Gesetzes fordert, mahnt Die Linke eine Stärkung zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt an.
Doch alle nationalen Änderungen haben nur vorläufigen Charakter. Die entscheidende Richtschnur ist die europäische CSDDD-Richtlinie, die bis Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie geht in wesentlichen Punkten über das deutsche Gesetz hinaus – etwa durch eine zivilrechtliche Haftung und die Einbeziehung der gesamten Wertschöpfungskette.
Ausblick: Eine Atempause vor der europäischen Wende?
Die aktuelle Reform ist ein Spagat: kurzfristige Entlastung für die Wirtschaft bei gleichzeitiger Vorbereitung auf die umfassendere EU-Regulierung. Die Bundesregierung hat zugesagt, die CSDDD „bürokratiearm und vollzugsfreundlich“ umzusetzen.
Nach der ersten Lesung geht der Entwurf nun in die Ausschüsse. Dort wird sich zeigen, ob die Forderungen der Wirtschaft nach stärkerer Angleichung an die EU-Pläne Gehör finden. Für die Unternehmen könnte die Reform eine willkommene Atempause sein, bevor ab 2027 die europäischen Vorgaben die Spielregeln neu definieren.
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