EuGH, Regeln

EuGH verschärft Regeln für Bodycams im Nahverkehr

03.01.2026 - 17:32:12

Ein EuGH-Urteil stuft Bodycam-Aufnahmen als direkte Datenerhebung ein. Verkehrsunternehmen wie Deutsche Bahn müssen Fahrgäste nun unmittelbar über Videoaufnahmen informieren.

Ab sofort müssen Bahnen und Busse Fahrgäste bei Videoaufnahmen direkt informieren. Ein EuGH-Urteil stellt den Einsatz von Bodycams durch Kontrolleure unter strengere Datenschutz-Auflagen und zwingt Unternehmen wie Deutsche Bahn und ÖBB zum schnellen Handeln.

Berlin/Luxemburg. Mit dem Jahresstart 2026 beginnt für Verkehrsunternehmen in Deutschland und Europa eine heiße Phase der Umsetzung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ende Dezember klargestellt: Das Filmen mit am Körper getragenen Kameras gilt als unmittelbare Erhebung personenbezogener Daten. Das hat weitreichende Folgen für die Informationspflichten der Unternehmen gegenüber ihren Fahrgästen.

Im Kern ging es in dem Verfahren (C-422/24) um eine entscheidende Frage: Ist eine Bodycam-Aufnahme eine direkte oder indirekte Datenerhebung? Die Luxemburger Richter folgten der Generalanwältin und entschieden für Ersteres. Die Aufnahme durch einen vor Ort anwesenden Mitarbeiter sei stets eine direkte Sammlung von Daten, urteilte der Gerichtshof.

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Urteil schließt Datenschutz-Lücke

Diese Einordnung ist folgenschwer. Sie löst die strengeren Informationspflichten von Artikel 13 der DSGVO aus. Demnach müssen die Datenverarbeiter – hier die Verkehrsbetriebe – die betroffene Person zum Zeitpunkt der Erhebung über Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer der Aufnahmen informieren. Bisher argumentierten einige Unternehmen, die Kameras würden zunächst „Situationen“ und nicht gezielt Personen filmen, was mildere Regeln erlaube. Diese Auslegung ist nun vom Tisch.

„Das Urteil schließt eine erhebliche Lücke“, kommentieren Datenschutzexperten diese Woche. Die Rechtssicherheit für den Einsatz der Kameras sei zwar gestiegen, doch der Aufwand für die Betriebe ebenfalls.

Deutsche Bahn und ÖBB in der Pflicht

Die Entscheidung trifft deutsche und österreichische Verkehrsriesen in einer ohnehin angespannten Lage. Bodycams wurden in den letzten Jahren verstärkt eingeführt, um Mitarbeiter vor wachsender Aggression zu schützen.

Die Deutsche Bahn muss nun ihr Informationskonzept für das bis Ende Juni 2026 verlängerte Pilotprojekt in ICE- und IC-Zügen überprüfen. Ein einfacher Aufkleber „Videoüberwachung“ an der Tür reicht nach dem Urteil wahrscheinlich nicht mehr aus. Kontrolleure müssten Fahrgäste bei aktiver Kamera direkt und verständlich informieren – eine logistische Herausforderung in möglichen Konfliktsituationen.

Auch die ÖBB und die Wiener Linien setzen Bodycams bei Sicherheitspersonal ein. Sie stehen vor derselben Aufgabe, ihre Datenschutzhinweise und Betriebsanweisungen anzupassen. Branchenbeobachter spekulieren über praktische Lösungen: Denkbar sind QR-Codes auf Dienstkleidung oder Informationskarten, die das Personal bei sich trägt.

Mehr Transparenz in konfliktreicher Zeit

Das Urteil fällt in eine sensible Phase. Zum 1. Januar haben viele Verkehrsverbünde, darunter der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), ihre Tarife um rund fünf Prozent erhöht. Erfahrungsgemäß steigen mit Preiserhöhungen auch die Konflikte bei Kontrollen. Gleichzeitig wird der Beweiswert von Bodycam-Aufnahmen für die Unternehmen noch wichtiger.

Verbraucherschützer begrüßen die Klarstellung des EuGH. Sie stärke die Rechte der Fahrgäste, die nun nicht mehr unbemerkt Objekt der Überwachung sein sollen. Die Informationspflicht verschiebe die Transparenz eindeutig zu Gunsten der Bürger.

Die Herausforderung der Umsetzung

Für die Unternehmen beginnt nun eine Phase der raschen Anpassung. Die Aufsichtsbehörden für Datenschutz dürften die Einhaltung der neuen Vorgaben genau beobachten.

  • Richtlinien: Die Datenschutzerklärungen der Verkehrsbetriebe müssen explizit auf Artikel 13 DSGVO für den Bodycam-Einsatz verweisen.
  • Training: Sicherheitskräfte und Kontrolleure benötigen Schulungen, wie sie in einer möglichen Konfliktsituation die notwendigen Informationen geben – ohne die Lage eskalieren zu lassen.
  • Technik: Denkbar sind technische Lösungen wie automatische Sprachansagen der Kamera beim Start der Aufzeichnung.

Für die Fahrgäste verspricht das Urteil mehr Klarheit. Die Kameras bleiben ein Sicherheitsinstrument, doch der rechtliche Rahmen ist nun enger gesteckt. Die Technik zur Durchsetzung von Ordnung muss künftig von mehr Transparenz begleitet werden.

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