EU-Kommission schärft Regeln gegen unfaire ausländische Subventionen
09.01.2026 - 13:14:12Die EU-Kommission hat heute lang erwartete Leitlinien zur Anwendung der Verordnung über ausländische Subventionen veröffentlicht. Sie sollen Unternehmen mehr Rechtssicherheit geben und klären, wann staatliche Hilfen aus Drittländern den europäischen Binnenmarkt verzerren.
Wann Subventionen den Wettbewerb verzerren
Im Kern definieren die neuen Leitlinien, wann eine ausländische Subvention als wettbewerbsverzerrend gilt. Die Kommission hat dafür eine zweistufige Prüfmethodik festgelegt. Zunächst wird bewertet, ob die Subvention die Wettbewerbsposition eines Unternehmens im EU-Binnenmarkt stärkt. Besonderes Augenmerk liegt auf Finanzhilfen, die nicht direkt für EU-Aktivitäten bestimmt sind – hier droht die Gefahr der Quersubventionierung.
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In einem zweiten Schritt prüfen die Wettbewerbshüter, ob diese gestärkte Position tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wettbewerb hat. Für multinationale Konzerne ist diese Klarstellung entscheidend. Sie betrifft vor allem die notwendige Verbindung zwischen einer Subvention aus einem Drittland und den Aktivitäten des Unternehmens in Europa.
Kommission behält sich Prüfung kleiner Deals vor
Ein wesentlicher Teil der Leitlinien befasst sich mit der sogenannten „Call-In“-Befugnis. Diese erlaubt der Kommission, auch bei Unternehmenszusammenschlüssen und öffentlichen Auftragsvergaben unterhalb der offiziellen Meldeschwellen eine Prüfung anzustoßen.
Die neuen Vorgaben konkretisieren, wann die Behörde von dieser Ermessensentscheidung wahrscheinlich Gebrauch machen wird. Genannt werden spezifische Risikofaktoren wie die strategische Bedeutung des Sektors oder die Höhe der ausländischen Subvention im Verhältnis zum Deal-Volumen. Rechtsanwälte sehen darin einen Versuch, die Flut vorsorglicher Meldungen einzudämmen, die die Behörden seit Oktober 2023 überrollt hat.
Abwägungstest und Vergaberecht präzisiert
Erstmals kodifiziert die Kommission auch detaillierte Kriterien für den Abwägungstest. Dieser Mechanismus erlaubt es, positive Effekte einer Subvention – etwa für Umweltziele oder die digitale Transformation – gegen ihre wettbewerbsschädlichen Auswirkungen aufzuwiegen.
Für das öffentliche Vergabewesen klärt das Dokument den Begriff des „unangemessen vorteilhaften Angebots“. Ein Angebot gilt demnach nur dann als verzerrend, wenn ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen der ausländischen Subvention und dem spezifischen Angebot besteht. Das erhöht die Beweisanforderungen für die Behörden.
Hintergrund und Ausblick
Die Verordnung über ausländische Subventionen trat im Juli 2023 in Kraft, um eine regulatorische Lücke zu schließen. Während EU-Beihilferegeln Subventionen der Mitgliedstaaten streng kontrollieren, blieben ausländische Staatshilfen bisher weitgehend ungeprüft. Seit Oktober 2023 hat die Kommission bereits hunderte Fälle geprüft und 2024 erste eingehende Untersuchungen in Sektoren wie Windenergie eingeleitet.
Die heutigen Leitlinien folgen auf eine Konsultationsphase, die im Juli 2025 mit einem Entwurf begann. Die nächste große Wegmarke steht am 14. Juli 2026 an: Bis dahin muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen umfassenden Bericht zur Umsetzung der Verordnung vorlegen. Dieser Bericht könnte legislative Vorschläge zur Anpassung des Rahmens enthalten. Für Unternehmen bedeutet die Veröffentlichung: Sie müssen die neuen Klarstellungen umgehend in ihre Compliance-Strategien integrieren.
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