Bundestag, Debatte

Bundestag startet heiße Debatte um nationale Umsetzung des EU-Daten-Gesetzes

16.01.2026 - 02:11:12

Die Bundesregierung will die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde für das neue Daten-Gesetz einsetzen, doch die Länder lehnen dies als Angriff auf den Föderalismus ab.

Der Bundestag hat die Umsetzung des europäischen Daten-Gesetzes in nationales Recht eingeleitet – doch der Streit zwischen Bund und Ländern droht den Prozess auszubremsen. Im Zentrum steht die Frage: Wer kontrolliert künftig den Zugang zu Milliarden Datenströmen aus Fabriken, Fahrzeugen und Haushaltsgeräten?

Zentralisierung versus Föderalismus: Der Kernkonflikt

Die Bundesregierung setzt auf eine klare, zentrale Lösung. Ihr Entwurf für das Data Act-Durchführungsgesetz (DADG) sieht die Bundesnetzagentur als alleinige Aufsichtsbehörde vor. Die Behörde soll Anlaufstelle für Unternehmen und Verbraucher sein, Beschwerden bearbeiten und bei Streitigkeiten vermitteln. Für den Datenschutz wäre der Bundesbeauftragte für Datenschutz zuständig.

„Diese Struktur schafft Rechtssicherheit und verhindert einen Flickenteppich aus 16 verschiedenen Landesbehörden“, argumentiert die Regierung. Besonders für den exportstarken Maschinenbau und die Technologiebranche sei eine einheitliche Umsetzung der EU-Vorgaben entscheidend.

Doch genau dieser Ansatz stößt im Bundesrat auf massiven Widerstand. Die Länderkammer wirft der Regierung einen Angriff auf die föderale Ordnung vor. „Die Aufsicht über Landesbehörden durch eine Bundesbehörde ist mit unserem Staatsverständnis nicht vereinbar“, heißt es aus den Ländern. Zudem fürchten sie ein Chaos beim Datenschutz, wenn Bundes- und Landesbehörden parallel zuständig wären.

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Was das EU-Gesetz für die Wirtschaft bedeutet

Hinter dem abstrakten Verwaltungsstreit steht eine wirtschaftliche Revolution. Das seit September 2025 geltende EU-Daten-Gesetz verpflichtet Hersteller vernetzter Produkte, die generierten Daten mit Nutzern zu teilen. Ob intelligente Werkzeugmaschine, landwirtschaftlicher Traktor oder Haushaltswaschmaschine – die Datenströme sollen für mehr Wettbewerb bei Wartung, Reparatur und neuen datenbasierten Dienstleistungen sorgen.

Die deutsche Industrie drängt auf eine schnelle und klare Umsetzung. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hatte die geplante Doppelspitze aus Bundesnetzagentur und Bundesdatenschutzbeauftragten ausdrücklich begrüßt. Unternehmen fürchten nichts mehr als Unsicherheit und bürokratische Hürden in 16 Bundesländern.

Der Regierungsentwurf sieht bei Verstößen gegen die neuen Daten-Zugangsrechte Bußgelder von bis zu 500.000 Euro vor. Die Bundesnetzagentur soll umfangreiche Befugnisse erhalten, um diese durchzusetzen.

Ein langer Weg bis zum fertigen Gesetz

Nach der ersten Lesung im Plenum geht der Gesetzentwurf nun in die Fachausschüsse. Der Digitalausschuss des Bundestags wird die Detailberatungen führen. Die größte Hürde bleibt die Einigung mit dem Bundesrat.

Die Bundesregierung zeigt sich kompromissbereit bei Details, besteht aber auf der zentralen Rolle der Bundesnetzagentur. „Die EU-Verordnung lässt nationale Regelungen zur Zuständigkeit zu. Wir brauchen eine schnelle und fachkundige Klärung von Streitfällen“, so die Position aus Berlin.

Deutschlands Lösung wird in ganz Europa aufmerksam verfolgt. Als größte Volkswirtschaft der EU setzt Deutschland Maßstäbe für die Umsetzung des Daten-Gesetzes. Gelingt ein effizientes Modell, könnte dies die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie im digitalen Binnenmarkt stärken. Scheitert die Umsetzung am Föderalismus-Streit, droht Deutschland den Anschluss in der datengetriebenen Wirtschaft zu verlieren.

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