Bundesregierung, Vorratsdatenspeicherung

Bundesregierung plant Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen

10.01.2026 - 20:09:12

Die Bundesregierung will Telekommunikationsanbieter verpflichten, IP-Adressen aller Nutzer drei Monate lang zu speichern. Ein Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) soll Ermittlungen bei schwerer Internetkriminalität erleichtern – und stößt auf heftigen Widerstand.

Kern des Vorhabens ist eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern. Internetprovider sollen diese Verbindungsdaten künftig automatisch erfassen. Der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung.

Justizministerin Hubig begründet den Schritt mit Ermittlungslücken bei schweren Straftaten. „Ohne gespeicherte IP-Daten laufen Ermittlungen zu Kinderpornografie, Betrug oder Hasskriminalität häufig ins Leere“, so die Ministerin. Selbst bei vorhandenen Beweisen könnten Täter oft nicht identifiziert werden, wenn der digitale Weg zum Anschluss fehle.

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Die dreimonatige Frist soll einen Kompromiss darstellen: lang genug für Ermittlungen, aber begrenzt zum Schutz der Privatsphäre. Damit wendet sich die Regierung vom Modell der „Quick Freeze“-Lösung ab, bei der Daten erst bei konkretem Verdacht gesichert werden. Das Innenministerium unter der CSU hält dieses Verfahren für unzureichend.

Richter begrüßen, Anwälte warnen vor Überwachung

Die Reaktionen fallen gespalten aus. Der Deutsche Richterbund unterstützt die Pläne deutlich. „Die Wiedereinführung ist überfällig“, heißt es vom Verband. Tausende Verfahren zu Digitalkriminalität mussten bisher eingestellt werden, weil erforderliche Verkehrsdaten nicht mehr verfügbar waren.

Kritik kommt dagegen vom Deutschen Anwaltverein (DAV) und Digitalrechts-Organisationen. Sie sprechen von einem Rückfall in die anlasslose Massenüberwachung. „Die Speicherpflicht für die gesamte Bevölkerung ist ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff“, warnt der DAV. Die Opposition der Grünen bekräftigt ihre Ablehnung und fordert gezieltere Ermittlungsmethoden.

Europarechtlicher Rahmen gibt Spielraum

Die Regierung beruft sich auf jüngere Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte 2022 und 2024 klargestellt, dass die allgemeine Speicherung von IP-Adressen – im Gegensatz zu Standort- oder Inhaltsdaten – unter strengen Auflagen zulässig sein kann.

Der aktuelle Entwurf beschränkt sich bewusst auf IP-Adressen und Portnummern. Inhalts- und Standortdaten bleiben außen vor. Das Justizministerium spricht von einem „verfassungsfesten“ Ansatz, der frühere gerichtliche Niederlagen berücksichtigt.

Nächste Schritte und erwartete Klagen

Das Gesetzgebungsverfahren soll zügig voranschreiten. Verbände und Experten können bis zum 30. Januar 2026 Stellungnahmen abgeben. Anschließend soll der Entwurf ins Kabinett.

Eine Bundestagsabstimmung wird für Frühjahr 2026 erwartet. Bei Verabschiedung drohen jedoch sofortige Verfassungsklagen. Bürgerrechtsorganisationen haben Klagen bereits angekündigt. Für Telekommunikationsanbieter bedeutete das Gesetz erhebliche technische Umstellungen, um die täglich anfallenden Massendaten sicher zu speichern und rechtzeitig zu löschen.

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