Bundesregierung, Recht

Bundesregierung bringt Recht auf Reparatur auf den Weg

15.01.2026 - 05:00:12

Die Bundesregierung will Verbrauchern mit einem neuen Gesetzentwurf das Reparieren von Elektrogeräten deutlich erleichtern. Das Vorhaben soll die Lebensdauer von Smartphones, Waschmaschinen und Co. verlängern und die Wegwerfmentalität stoppen.

Der heute vom Bundesjustizministerium vorgestellte Entwurf setzt eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht um. Kern ist eine verpflichtende Vorratshaltung von Ersatzteilen durch Hersteller. Für Waschmaschinen und Trockner müssen diese künftig etwa zehn Jahre, für Smartphones mindestens sieben Jahre nach Produktionsende verfügbar sein.

Ein zentraler Punkt: Der Einsatz von Software, die Reparaturen durch unabhängige Werkstätten oder Verbraucher behindert, soll künftig untersagt sein. Zudem müssen Hersteller Verbraucher klar über ihre Rechte informieren. Die Reparatur selbst soll durch die Zulassung alternativer Ersatzteile günstiger werden.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von der Notwendigkeit einer neuen “Kultur des Reparierens”. Die Wegwerfgesellschaft habe keine Zukunft. Das Gesetz adressiere direkt die größten Hürden für Verbraucher: hohe Kosten und fehlende Ersatzteile.

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Verbraucher wünschen sich Reparatur-Optionen

Eine aktuelle Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unterstreicht den Handlungsbedarf. 80 Prozent der Befragten gaben an, schon einmal aus Kostengründen auf eine Reparatur verzichtet zu haben. Für 52 Prozent waren nicht verfügbare Ersatzteile das Hindernis.

Auf EU-Ebene zeigt sich eine breite Zustimmung in der Bevölkerung. 77 Prozent der Bürger würden ihre Geräte lieber reparieren lassen, als sie zu ersetzen. Die EU-Richtlinie muss von allen Mitgliedstaaten bis zum 31. Juli 2026 umgesetzt werden.

Hersteller müssen Produktdesigns überdenken

Für die Elektronikindustrie bedeutet der Entwurf eine erhebliche Umstellung. Sie muss Lieferketten anpassen und Produkte von vornherein so konstruieren, dass sie einfach zu demontieren und reparieren sind. Während Verbraucherschützer den Schritt begrüßen, äußern Branchenverbände Bedenken wegen steigender Kosten und bürokratischer Hürden.

Gleichzeitig eröffnet das Gesetz Chancen für den wachsenden Markt der Reparaturdienstleister und für Anbieter generalüberholter Geräte. Es stärkt damit lokale Wirtschaftsstrukturen und schafft neue Geschäftsmodelle in der Kreislaufwirtschaft.

Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren

Bis zum 13. Februar 2026 können Länder, Verbände und Interessengruppen Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Anschließend wird er innerhalb der Koalition abgestimmt und dem Bundestag zur Beratung vorgelegt.

Das Justizministerium ist zuversichtlich, dass das Parlament noch im ersten Halbjahr zustimmen wird. Damit könnte das Gesetz pünktlich zur EU-Frist Ende Juli 2026 in Kraft treten. Deutschland würde so eine Vorreiterrolle in der EU einnehmen und ein starkes Signal für mehr Nachhaltigkeit setzen.

@ boerse-global.de