BGH-Urteil, Datenschutz

BGH-Urteil: Wann endet Datenschutz an der Haustür?

11.02.2026 - 04:31:12

Der Bundesgerichtshof klärt, ob die Datenschutz-Grundverordnung bei heimlichen Aufnahmen im Privathaushalt greift. Das Urteil könnte die Haushaltsausnahme neu definieren.

Der Bundesgerichtshof entscheidet über einen Grundsatzfall: Gilt die DSGVO auch für heimliche Videoaufnahmen in der Familie? Das Urteil könnte die Grenzen der „Haushaltsausnahme“ neu ziehen und hat Folgen für Millionen Privathaushalte.

Versteckte Kamera in der Küche löst Rechtsstreit aus

Auslöser ist ein tiefgreifender Familienkonflikt. Eine Tochter verdächtigte ihre Mutter, Geldmünzen zu stehlen. Um Beweise zu sammeln, installierte sie heimlich eine Kamera in der gemeinsamen Wohnküche. Die Aufnahmen zeigten die Mutter und wurden später an die Polizei sowie eine weitere Tochter weitergegeben.

Die betroffene Mutter klagt nun auf Unterlassung, Löschung der Daten und Schmerzensgeld. Sie sieht ihr Persönlichkeitsrecht massiv verletzt. Ihre Tochter und deren Ehemann berufen sich dagegen auf ihr Hausrecht.

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Vorinstanzen: DSGVO greift nicht – vorerst

Sowohl das Landgericht Hildesheim als auch das Oberlandesgericht Celle wiesen die Klage ab. Ihre Begründung: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelte hier nicht. Sie verwiesen auf die sogenannte Haushaltsausnahme in Artikel 2.

Diese besagt, dass die DSGVO nicht für rein persönliche oder familiäre Tätigkeiten gilt. Die heimliche Überwachung in der eigenen Küche falle darunter, so die Richter. Auch aus dem allgemeinen Zivilrecht sahen sie keine Ansprüche für die Mutter gegeben.

Die Kernfrage: Wann ist eine Aufnahme noch privat?

Genau hier setzt die Revision beim BGH an. Die obersten Zivilrichter müssen nun klären: Wo endet der private Rahmen? Die Weitergabe der Videos an Dritte – hier die Polizei – ist der entscheidende Knackpunkt.

Verlässt die Aufnahme den engsten Familienkreis, könnte die Haushaltsausnahme nicht mehr gelten. Dann müsste die Videoüberwachung an den strengen Maßstäben der DSGVO gemessen werden. Sie wäre nur mit Einwilligung oder einem überwiegenden berechtigten Interesse zulässig.

Der BGH hat in vergangenen Urteilen zu Vermieter-Mieter-Konflikten bereits hohe Hürden für heimliche Aufnahmen gesetzt. Stets betonten die Richter: Mildere Mittel zur Beweissicherung haben Vorrang.

Ein Urteil mit Signalwirkung für Smart Homes

Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet. Sie hat direkte Auswirkungen auf den Alltag. Immer mehr Haushalte nutzen intelligente Kameras – zur Überwachung von Haustieren, als Babyphone oder für die Sicherheit.

Ein klares Bekenntnis des BGH zum Datenschutz auch im Privaten würde die Rechtslage verschärfen. Betroffene könnten leichter Schadensersatz nach DSGVO geltend machen. Bisher waren Gerichte hier oft zurückhaltend.

Die Tendenz in der jüngeren Rechtsprechung, etwa im Arbeitsrecht, geht jedoch zu teils empfindlichen Entschädigungen. Ein Urteil für die Klägerin wäre ein klares Signal: Moderne Technik rechtfertigt keine tiefgreifenden Eingriffe in die Privatsphäre. Der Datenschutz endet nicht an der eigenen Haustür.

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