Pflichtmitteilung, DGA

APONTIS PHARMA AG: Zentiva AG stellt förmliches Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG - Verschmelzungsvertrag geplant EQS-Ad-hoc: APONTIS PHARMA AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out APONTIS PHARMA AG: Zentiva AG stellt förmliches Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG - Verschmelzungsvertrag geplant 05.03.2025 / 20:50 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

05.03.2025 - 20:51:14

EQS-Adhoc: APONTIS PHARMA AG: Zentiva AG stellt förmliches Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG - Verschmelzungsvertrag geplant (deutsch)

APONTIS PHARMA AG: Zentiva AG stellt förmliches Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG - Verschmelzungsvertrag geplant

EQS-Ad-hoc: APONTIS PHARMA AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
APONTIS PHARMA AG: Zentiva AG stellt förmliches Verlangen zur Durchführung
eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der
APONTIS PHARMA AG - Verschmelzungsvertrag geplant

05.03.2025 / 20:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014

APONTIS PHARMA AG: Zentiva AG stellt förmliches Verlangen zur Durchführung
eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der
APONTIS PHARMA AG - Verschmelzungsvertrag geplant

Monheim am Rhein, 5. März 2025. Die Zentiva AG ("Zentiva") hat heute der
APONTIS PHARMA AG ("APONTIS PHARMA" oder die "Gesellschaft", Ticker APPH /
ISIN DE000A3CMGM5) ein Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG in Verbindung
mit §§ 327a ff. AktG übermittelt, wonach zwischen der Gesellschaft und der
Zentiva AG ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen und die Hauptversammlung
der APONTIS PHARMA über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf die Zentiva als Hauptaktionärin gegen Gewährung
einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog.
verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out).

Zentiva hat APONTIS PHARMA mitgeteilt, dass sie nach Abzug der Anzahl der
eigenen Aktien der APONTIS PHARMA (170.000 Stück) gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2
UmwG rund 93,83 % am Grundkapital der Gesellschaft hält. Damit ist die
Zentiva die Hauptaktionärin der APONTIS PHARMA im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG
in Verbindung mit § 327a Abs. 1 AktG.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die Zentiva den übrigen Aktionären
der Gesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird Zentiva
zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

APONTIS PHARMA wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den
Zeitpunkt der Hauptversammlung, in der ein entsprechender
Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, informieren.

Die Zentiva hat die Aufnahme von Verhandlungen über einen
Verschmelzungsvertrag zwischen Zentiva und APONTIS PHARMA vorgeschlagen.

APONTIS PHARMA AG

Investor Relations
ir@apontis-pharma.de
T: +49 2173 89 55 4900
F: +49 2173 89 55 1521
Rolf-Schwarz-Schütte-Platz 1
40789 Monheim am Rhein
Deutschland
apontis-pharma.de

APONTIS PHARMA Presse-Kontakt

CROSS ALLIANCE communication GmbH
Sven Pauly
ir@apontis-pharma.de
T: +49 89 125 09 0330


Ende der Insiderinformation

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    APONTIS PHARMA AG
                   Rolf-Schwarz-Schütte-Platz 1
                   40789 Monheim am Rhein
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                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    2096063



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2096063 05.03.2025 CET/CEST

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