Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage eines Franzosen abgewiesen, der die Nichtigerklärung des neuen Rahmens für die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen der EU und den Vereinigten Staaten gefordert hatte.
03.09.2025 - 10:35:54EU-Gericht weist Klage gegen Datentransferabkommen mit USA ab
Zudem könne die Europäische Kommission den Beschluss überwachen und bei Änderungen im US-Rechtsrahmen entsprechend reagieren. In Bezug auf die Sammelerhebung personenbezogener Daten wies das Gericht darauf hin, dass eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung durch den DPRC gewährleistet sei. Das Gericht sah keinen Verstoß gegen die Anforderungen vorhergehender Urteile und bestätigte, dass der Rechtsschutz in den USA dem durch das Unionsrecht garantierten Niveau gleichwertig sei (Urteil in der Rechtssache T-553/23).