Trotz der Hochwasserschäden in Süddeutschland bleibt die Forderung nach einer Pflichtversicherung für Elementarschäden in der Ampel-Koalition umstritten.
06.06.2024 - 21:23:55Koalitionsstreit über Pflichtversicherung für Hochwasserschäden
Während sich SPD und Grüne am Donnerstagabend im Bundestag für eine Pflichtversicherung nach französischem Vorbild stark machten, erteilte die FDP dem Vorhaben eine Absage. Dieses Produkt werde zu einem Allheilmittel stilisiert, könne dem aber gar nicht gerecht werden: "Es wird nicht einen einzigen Schaden verhindern", sagte die FDP-Abgeordnete Anja Schulz und warnte darüber hinaus vor einer finanziellen Belastung von Hauseigentümern und Mietern.
Lukas Benner von den Grünen erklärte hingegen, staatliche Ad-Hoc-Hilfen seien auf Dauer ein Problem für die öffentlichen Kassen. "Deswegen brauchen wir eine Elementarschadens-Pflichtversicherung, die risikobasiert ist, die gesetzlich sozial abgesichert ist und die Mieterinnen und Mieter vor Überlastung schützt." Auch der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner warb für "ein solidarisches Versicherungssystem, bei dem die Risiken auf viele Schultern verteilt sind".
Anlass der Plenardebatte war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der im Bundestag allerdings keine Mehrheit fand. Das Unions-Modell sah vor, dass eine Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten wird. Der Kunde kann diese Option zwar abwählen, muss im Schadensfall aber damit rechnen, von staatlicher Hilfe ausgeschlossen zu bleiben.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) macht indes einen Alternativ-Vorschlag: Die Versicherer sollten verpflichtet werden, Immobilienbesitzern ein Versicherungsangebot zu unterbreiten. "Elementare Schäden lassen sich nicht vollständig verhindern. Deshalb ist es wichtig, dass alle Immobilienbesitzer die Möglichkeit haben, sich dagegen zu versichern", sagte der FDP-Minister den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Das wollen wir mit einer Angebotspflicht sicherstellen."
Konkret könnte das heißen, dass Besitzer von bereits gebauten Immobilien über die Möglichkeiten des Schutzes vor Elementarschäden informiert werden. Bei Neubauten würden die Versicherer den Eigentümern beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung auch ein Angebot zum Schutz vor Elementarschäden vorlegen, erklärte Buschmann. "So erreichen wir eine höhere Versicherungsquote - schaffen aber keinen Zwang." Dieser Vorschlag soll den Ländern unterbreitet werden.
Die Länder hatten über den Bundesrat die Bundesregierung bereits vor mehr als einem Jahr aufgefordert, einen Vorschlag für eine bundesgesetzliche Regelung zur Einführung einer Pflichtversicherung vorzulegen. Eine hierzu später eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nach Angaben des Bundesjustizministeriums jetzt bis zum nächsten Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 20. Juni ein Ergebnis vorlegen. Die Runde werde darüber dann beraten.