Verbraucher-Schlichtung: Nur jeder Dritte kennt das Angebot
17.01.2026 - 14:18:14Zwischen Januar und Oktober 2025 gingen bei den Verbraucherzentralen bundesweit mehr als 35.000 Beschwerden zu Problemen mit Gewährleistung oder Widerruf ein. "Die Schlichtung als außergerichtliche Streitbeilegung ist unbürokratisch und kostenlos", sagte Meret Sophie Noll, Expertin für Schlichtung beim VZBV. "Allerdings ist sie unter Verbraucherinnen und Verbrauchern noch viel zu unbekannt und es nehmen zu wenige Unternehmen teil." Derzeit seien nur Unternehmen aus den Bereichen Energie, Flugverkehr und Post gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet. In anderen Branchen, etwa Versicherungen, beteiligten sich Unternehmen teils freiwillig über Verbandsmitgliedschaften.
"Es braucht Maßnahmen, um Schlichtung bekannter zu machen", so Noll. "Und weitere Unternehmen, zum Beispiel im Bereich Online-Handel, sollten zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet werden." Laut Umfrage sprechen sich knapp drei Viertel der Befragten (73 Prozent) dafür aus, dass eine Teilnahme an Schlichtungsverfahren für alle Unternehmen verpflichtend sein sollte, wissend, dass das Ergebnis nicht zu ihren Gunsten ausfallen muss.


