Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Flüchtlinge aus der Ukraine hat zuletzt deutlich zugenommen.
04.08.2025 - 16:52:08Immer mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ukrainer

Davon hätten 217.000 arbeitslose Ukrainer dem Arbeitsmarkt im Juli 2025 tatsächlich zur Verfügung gestanden. "58 Prozent der Arbeitssuchenden suchen eine Tätigkeit auf Helferniveau, 36 Prozent eine qualifizierte Tätigkeit", sagte der Sprecher abschließend. "Etwa 24.000 ukrainische Staatsangehörige besuchten im Mai 2025 einen vom Jobcenter geförderten Berufssprachkurs." Aus der Unionsfraktion im Bundestag kommt derweil vorsichtiger Zuspruch für Markus Söders (CSU) Vorstoß in der Debatte um den Bürgergeldbezug von ukrainischen Kriegsflüchtlingen. "Wer Schutz braucht, bekommt ihn, aber nicht auf Dauer in einem Sozialsystem, das bei manchen jede Integrationsbereitschaft erstickt", sagte Fraktionsvize Günter Krings (CDU) der "Welt". "Leistungsanreize" müssten für alle Schutzsuchenden so gesetzt sein, dass "auch für sie Arbeit immer Vorrang vor Bürgergeld hat. Auch für Ukrainer gilt: Wer länger hierbleibt, muss für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen." Das gehe "jedenfalls nicht durch den dauerhaften Bezug von Bürgergeld". Scharfe Kritik äußerten die Fraktionen von Grünen und Linkspartei. Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch sagte der "Welt": "Die Jobcenter vermitteln in Arbeit, die Sozialämter tun das nicht. Dass Söder Menschen nun nicht mehr in Arbeit vermitteln will, ist völlig absurd." Audretsch warf Söder vor, sein Vorstoß sei "zerstörerischer Populismus". Clara Bünger, rechtspolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, nannte Söders Forderungen in der "Welt" "ekelhaft". "Er will Ressentiments über angeblich faule Ukrainer schüren und auf diese Weise die arbeitende und arme Bevölkerung spalten." Zuspruch gab es für Söder aus der AfD. Der Sozialpolitiker René Springer sagte: "Söders Vorstoß ist zwar richtig, kommt aber reichlich spät." Zudem sagte er: "Die allermeisten Ukrainer, die derzeit Bürgergeld beziehen, hatten zuvor bereits Schutz in sicheren EU-Staaten wie Polen, Tschechien oder Rumänien gefunden." Es handele sich bei den Kriegsflüchtlingen um "Sozialtouristen", die gar nicht hätten einreisen dürfen, so Springer. "Für diese Gruppe darf es in Deutschland weder einen Schutztitel noch Sozialleistungen geben. Sie müssen ausgewiesen werden. Für alle anderen sollte es ein reguläres Asylverfahren geben."