Die Vereinbarungen des schwarz-roten Koalitionsvertrags stehen nach Interpretation des Unionsfraktionsgeschäftsführers Thorsten Frei nur abgestuft unter Finanzierungsvorbehalt.
11.04.2025 - 06:33:46Frei verweist auf Prioritäten: Nicht alles unter Finanzvorbehalt
"Es stehen nicht alle Vereinbarungen des Koalitionsvertrages unter Finanzierungsvorbehalt, denn diese Koalition hat eine klare Prioritätensetzung: Wir wollen für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sorgen", sagte der CDU-Politiker dem Berliner "Tagesspiegel" (Freitag). "Viele Maßnahmen wie die Super-Abschreibungen, die Steuersenkungen, mehr Flexibilität, steuerfreie Arbeit im Rentenalter und andere mehr werden Wachstum schaffen. Das führt in der Folge dazu, dass wir noch mehr umsetzen können."
Wörtlich haben die Koalitionsunterhändler von CDU, CSU und SPD im Vertragstext vereinbart: "Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt."
Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil nimmt das wörtlich und sieht auch die maßgeblich auf Drängen der CSU aufgenommene Ausweitung der Mütterrente prinzipiell unter Finanzierungsvorbehalt. "Alles heißt alles, da gibt es ja nun wenig Interpretationsspielräume", sagte er der "Bild"-Zeitung (Freitag). "Aber der Wille und die Absicht, das zu finanzieren, ist da." Die Mütterrente gehöre zu den Absprachen mit Priorität.
So war das Vorhaben auch schon Bestandteil des Sondierungspapiers gewesen, auf dessen Grundlage der Koalitionsvertrag erarbeitet wurde. Klingbeil wies allerdings auch auf die Erfahrungen aus der Ampel-Koalition hin, in deren Amtszeit sich die Haushaltslage radikal verändert hatte. "Da haben wir gesehen, wie schnell Dinge sich ändern können."
Bei der Ausweitung der Mütterrente handelt es sich um eine Angleichung bei der Anrechnung der Kindererziehungszeit, die bisher für Mütter von 1992 oder später geborenen Kindern galt. Künftig sollen auch Mütter älterer Kinder davon profitieren.