Der Name der Filmfigur "Miss Moneypenny" genießt in Deutschland keinen Werktitelschutz.
04.12.2025 - 10:54:56BGH: Kein Werktitelschutz für Miss Moneypenny
Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Figur "Miss Moneypenny" nicht als selbständiges, bezeichnungsfähiges Werk im zeichenrechtlichen Sinn angesehen werden könne. Die Richter argumentierten, dass es der Figur an einer hinreichenden Individualisierung und Selbständigkeit fehle, um als eigenständiges Werk wahrgenommen zu werden. Weder eine besondere optische Ausgestaltung noch ausgeprägte Charaktereigenschaften seien vorhanden, die der Figur eine unverwechselbare Persönlichkeit verleihen würden (Urteil vom 4. Dezember 2025 - I ZR 219/24).


