Der Haushaltsausschuss des Bundestags will am Dienstag (11.00 Uhr) Sachverständige zu dem Plan befragen, für das laufende Jahr noch die Schuldenbremse auszusetzen.
05.12.2023 - 05:50:03Expertenanhörung zur Aussetzung der Schuldenbremse 2023
Damit will die Ampel-Koalition verhindern, dass der Haushalt verfassungswidrig wird. Hintergrund ist das Karlsruher Haushaltsurteil. Unter anderem für die Energiepreisbremsen wurden in diesem Jahr rund 45 Milliarden Euro an Krediten genutzt, die der Bund - wie man jetzt weiß - nicht ohne Weiteres hätte aufnehmen dürfen.
Die Sachverständigen halten das Vorgehen der Bundesregierung ihren schriftlichen Stellungnahmen zufolge mehrheitlich für vertretbar. Es werde nachvollziehbar begründet, dass Deutschland zu Jahresbeginn mit der Energiekrise in einer Notlage war. Das ist die Voraussetzung für die Aussetzung der Schuldenbremse.
Der von der Union bestellte Rechtswissenschaftler Hanno Kube hält es allerdings für riskant, dass der Notlagenbeschluss so spät im Jahr getroffen werden soll. Auch einzelne Elemente der Begründung seien problematisch. Insgesamt erscheine das Vorgehen der Bundesregierung vertretbar - es bleibe aber ein verfassungsrechtliches Risiko, schrieb er.
Der Bundesrechnungshof hält den Notlagenbeschluss und die Aussetzung der Schuldenbremse dagegen für "äußerst problematisch". Bereits getroffene Entscheidungen sollten rückwirkend legitimiert werden. Das könne gegen das parlamentarische Budgetrecht verstoßen.