Der Gesetzesentwurf aus dem Bauministerium wurde bewilligt.
15.12.2023 - 12:38:07Bundesrat stimmt Wärmeplanungs-Gesetz in Kommunen. Kommunen sollen bis spätestens Mitte 2028 Wärmepläne aufstellen. Doch gleichzeitig fordern die Länder mehr Unterstützung.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gebilligt. Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit. In einem Entschließungsantrag forderten die Länder mehr Geld vom Bund für die Wärmeplanung in den Städten und Gemeinden. Bisher vorgesehene Mittel reichten nicht aus.
Der Bundestag hat das Gesetz bereits beschlossen. Es ergänzt das Heizungsgesetz und soll zeitgleich mit diesem am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Großstädte sollen bis Ende Juni 2026, kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne erstellen. Erst wenn eine Kommune einen Wärmeplan hat, müssen Hauseigentümer beim Einbau einer neuen Heizung darauf achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Das neue Heizungsgesetz gilt ab 2024 zunächst für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten.
Geywitz: Hauseigentümer brauchen Klarheit
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte im Bundesrat, Hauseigentümer müssten die wirtschaftlichste Entscheidung treffen, wenn die Heizung eines Tages kaputt gehe und sie eine neue anschaffen müssten. Dafür bräuchten sie Klarheit, ob sie in den nächsten Jahren an ein zentrales Fernwärmenetz oder ein Nahwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen - also etwa eine Wärmepumpe.
Der Gesetzentwurf enthalte keinen Anschluss- und Benutzungszwang für Wärmenetze, sagte Geywitz. Der Bund unterstütze die Wärmeplanung der Kommunen mit 500 Millionen Euro. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) sagte, die Bundesförderung müsse verstetigt und ausgebaut werden.