GESAMT-ROUNDUP, Bundestag

Der Bundestag hat mit der Reparatur des Haushalts für das laufende Jahr begonnen und zugleich einen wichtigen Teil des Ampel-Kompromisses zum Etat 2024 umgesetzt.

15.12.2023 - 12:01:01

GESAMT-ROUNDUP: Bundestag setzt Schuldenbremse aus und hebt CO2-Preis an

In einem Abstimmungsmarathon setzte das Parlament am Freitag zuerst mit deutlicher Mehrheit die Schuldenbremse für das Haushaltsjahr 2023 aus. Damit reagiert der Bundestag auf das Karlsruher Haushaltsurteil und schafft die Voraussetzung für einen Nachtragshaushalt, über den ebenfalls noch am Freitag abgestimmt werden soll. Danach hoben die Parlamentarier den CO2-Preis an, der auf Sprit, Gas und Heizöl anfällt.

Nachträgliche Sicherheit für Energiepreisbremsen und Fluthilfe

Mit dem Nachtragshaushalt für 2023 werden bereits aufgenommene Kredite für die Energiepreisbremsen und für Fluthilfen nach dem Ahrtal-Hochwasser nachträglich rechtlich abgesichert. Es geht um rund 45 Milliarden Euro, die bereits ausgezahlt wurden. Seit dem Urteil ist aber klar, dass der Bund diese Kredite ohne Weiteres nicht hätte aufnehmen dürfen.

Denn die Kredite waren 2021 und 2022 genehmigt worden, als die Schuldenbremse wegen der Corona-Krise und des Ukraine-Kriegs ausgesetzt war. Die Ampel-Regierung hatte geplant, das Geld auch 2023 und 2024 noch zu nutzen. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass der Bund sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen darf. Ohne den Nachtragshaushalt hätte im Etat für 2023 ein Verfassungsbruch gedroht.

Grünen-Haushälter Sven-Christian Kindler verteidigte das Vorgehen im Bundestag. "Wir stellen damit die Strom- und Gaspreisbremse auf ein sicheres juristisches Fundament. Wir sichern die Hilfen im Ahrtal ab- das ist richtig und das ist wichtig", sagte er.

Viertes Jahr ohne Schuldenbremse

Die geplante Neuverschuldung liegt nun insgesamt bei 70,61 Milliarden Euro und damit 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme. Der Bundestag setzte die Schuldenbremse dafür zum vierten Mal in Folge aus.

Das Grundgesetz sieht nach Artikel 115 ausdrücklich vor, dass zusätzliche Kredite aufgenommen werden können - und zwar im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, "die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen".

Die Ampel-Regierung argumentierte damit, dass die tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs die staatliche Finanzlage beeinträchtigten. Zudem seien Schäden von der Flutkatastrophe aus dem Sommer 2021 noch nicht beseitigt.

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist umstritten, weil sie dem Bund nur einen bestimmten Spielraum zur Aufnahme von Krediten gibt. Für eine von SPD und Grünen geforderte Reform ist sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit nötig. Die FDP und weite Teile der Union stemmen sich aber dagegen.

Erster Beschluss aus großem Haushaltskompromiss für 2024

Nur zwei Tage nach dem hart umkämpften Kompromiss der Ampel-Spitzen setzte der Bundestag zudem die erste Neuregelung für 2024 um. Die Parlamentarier hoben den CO2-Preis an, der auf Sprit, Gas und Heizöl anfällt. Ab Januar werden statt 30 dann 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2 fällig.

Eigentlich wollte die Ampel den CO2-Preis wegen der hohen Energiepreise zum Jahreswechsel nur auf 40 Euro erhöhen. Doch nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts kehrt man nun auf den steileren Pfad zurück, den die große Koalition vor Jahren schon festgelegten hatte.

Die Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem Projekte unter anderem für Klimaschutz finanziert werden. Seit dem Karlsruher Urteil fehlen diesem Topf 60 Milliarden Euro, die für die Zeit bis 2027 schon fest eingeplant waren. Durch den höheren CO2-Preis entsteht etwas mehr Spielraum.

Verbraucher müssen dafür aber mit steigenden Sprit-, Öl- und Gaspreisen rechnen. Nach Angaben des ADAC könnte der Liter Benzin zum Jahreswechsel um rund 4,3 Cent teurer werden. Diesel-Fahrer müssten mit einem Plus von rund 4,7 Cent rechnen.

Gas verteuert sich nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox um 0,39 Cent die Kilowattstunde, Heizöl um 4,8 Cent pro Liter. Eine Musterfamilie mit einem Heizbedarf von 20 000 Kilowattstunden habe dadurch jährliche Mehrkosten von 78 Euro beim Gas und 96 Euro bei einer Ölheizung.

Einkommensgrenze beim Elterngeld sinkt

Mit dem gleichen Haushaltsfinanzierungsgesetz passte der Bundestag auch die Einkommensschwelle für das Elterngeld an. Künftig haben Eltern mit besonders hohen Einkommen keinen Anspruch mehr auf die staatliche Unterstützung.

Paare können nur noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175 000 Euro Elterngeld bekommen, wenn sie für das Kind eine Pause vom Job einlegen und dadurch kein Geld verdienen. Für Alleinerziehende gilt eine Grenze von 150 000 Euro. Das ist eine deutliche Veränderung, denn bisher gilt für Paare eine Einkommensgrenze von 300 000 Euro, für Alleinerziehende von 250 000 Euro.

Außerdem sollen Paare zwar weiterhin zusammen bis zu 14 Monate Elternzeit nehmen können - aber gemeinsam zu Hause bleiben und parallel Elterngeld zu beziehen, soll innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes nur noch für einen Monat möglich sein. Ausnahmen gibt es bei Mehrlings- und Frühgeburten.

@ dpa.de