Klage gegen Kiff-Verbot im Englischen Garten
17.11.2025 - 03:45:08Darf im gröĂten Innenstadt-Park der Welt gekifft werden? Mit dieser Frage beschĂ€ftigt sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof heute (10.00 Uhr). Zwei MĂ€nner richten sich mit einer sogenannten Normenkontrollklage gegen das Verbot der bayerischen Staatsregierung, im Englischen Garten in MĂŒnchen sowie im angrenzenden Hof- und Finanzgarten zu kiffen.Â
«Die Alt-68er haben hier schon gekifft», sagt Emanuel Burghard, der einer der beiden KlĂ€ger ist und nicht verstehen kann, warum auf einem mehr als zwei Millionen Quadratmeter groĂen Areal das Kiffen per se verboten sein soll - auch in Bereichen weit weg von SpielplĂ€tzen.
Jahrzehntelang hĂ€tten Ordnungsbehörden Augen und Nasen weggedreht, wenn sie im Englischen Garten jemanden mit Joint entdeckt hĂ€tten - ausgerechnet nach der (Teil-)Legalisierung aber seien die Kontrollen verstĂ€rkt worden, sagt Burghard. Wie viele VerstöĂe gegen das Kiff-Verbot ergangen sind, kann die MĂŒnchner Polizei nicht sagen.Â
Die bayerische Staatsregierung, die auch nach der Teillegalisierung von Cannabis den deutschlandweit wohl hĂ€rtesten Kurs gegen Kiffer fĂ€hrt, hatte das Verbot ĂŒber die Schlösserverwaltung durchgesetzt, die fĂŒr staatliche Parks in Bayern zustĂ€ndig ist. Die bundesweite Legalisierung an sich hatte Bayern trotz erbitterten Widerstandes nicht verhindern können.Â
Schon im Juli DĂ€mpfer fĂŒr Staatsregierung
Erst im Juli hatte der VGH dem harten Cannabis-Kurs der Staatsregierung allerdings einen DĂ€mpfer verpasst: Nach einem Beschluss des Gerichts ist das Kiffen im nördlichen Teil des Englischen Gartens in MĂŒnchen vorlĂ€ufig erlaubt.
Der Verwaltungsgerichtshof hob das generelle Verbot fĂŒr den Konsum von Cannabis-Produkten, das die Bayerische Schlösserverwaltung in ihrer Parkanlagen-Verordnung ausgesprochen hatte, fĂŒr den nördlichen Bereich des Parks bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorlĂ€ufig auf. Eine erhebliche BelĂ€stigung der Allgemeinheit sei dort «nicht belastbar zu begrĂŒnden», entschied das Gericht.Â
Ob es bereits am Montag ein Urteil im Normenkontrollverfahren geben soll, ist unklar, die KlĂ€ger gehen aber davon aus. Eine Entscheidung dĂŒrfte auch Auswirkungen auf staatliche Parkanlagen anderswo in Bayern haben.
Seit Mai 2024 gilt die entsprechende Ănderung der Parkanlagenverordnungen, in der es heiĂt, es sei untersagt, «Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen einschlieĂlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten». Es gilt auch fĂŒr den Hofgarten in Bayreuth.





