Verbrauchertipp | Zeitumstellung am 30. März: Zeitschaltuhr anpassen und weiterhin bedarfsgerecht heizen
25.03.2025 - 07:55:00Bei der Zeitumstellung auch an die Heizung denken
Daher sollten Verbraucherinnen und Verbraucher selbst aktiv werden, damit Funktionen wie die Nachtabsenkung weiterhin bedarfsgerecht funktionieren. Dafür am besten direkt am 30. März die Uhrzeit der Heizungsanlage auf Sommerzeit einstellen. Ansonsten heizt das System ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bedarfsgerecht. "Bleibt die Nachtabsenkung auf Winterzeit programmiert, fährt die Temperatur morgens zu spät hoch. An Wochentagen beispielsweise statt wie gewünscht um 6:00 Uhr, dann erst um 7:00 Uhr", sagt Markus Lau. "Am Abend würde die Heizung zu spät in den Nachtmodus wechseln und dadurch die Räume länger als nötig erwärmen."
Am 30. März Einstellung der Heizungsanlage checken - und digitale Thermostate nutzen
Wer direkt am 30. März überprüft, ob die Heizungsanlage auf Sommerzeit läuft, ist auf der sicheren Seite. Eine weitere Unterstützung: Mit Hilfe digitaler, programmierbarer Thermostate lässt sich die Heizleistung via Smartphone auch direkt an den Heizkörpern steuern - und somit auch die Nachtabsenkung zeitlich anpassen. Mieterinnen und Mieter ohne Zugang zur Heizungsanlage, können somit auch nach dem Start der Sommerzeit weiterhin bedarfsgerecht heizen. Oft bieten smarte Heizkörperthermostate auch die Möglichkeit, den Wechsel zwischen Winter- und Sommerzeit automatisch vorzunehmen.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) - nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) - besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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