Rheda-Wiedenbrück / Bakum / Waldkraiburg / Stuttgart - "Es gibt keinen 'vernünftigen Grund', für Fleisch zu töten" - diese Botschaft hat PETA in der Nacht von Sonntag auf Montag auf die Fassade des Schlachtbetriebs der Premium Food Group (vormals Tönnies) in Rheda-Wiedenbrück projiziert.
11.03.2025 - 12:06:38Kein Recht auf Mord: PETA zeigt drei der größten deutschen Schlachtbetriebe an / PETA: Tötung von Tieren zu Nahrungszwecken ist gesetzeswidrig. Es folgten Videoaufnahmen, die das Leid in einer deutschen Schweinezuchtanlage zeigen. Die Aktion ist Teil von PETAs aktueller Kampagne gegen ungerechtfertigte Tiertötungen, im Rahmen derer die Organisation auch Strafanzeigen erstattet hat.
Laut § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz ist das Töten von Wirbeltieren eine Straftat - es sei denn, es gibt einen vernünftigen Grund dafür. Was als solcher gelten kann, muss jedoch von den Gerichten interpretiert werden. In Deutschland werden jährlich ca. 2,8 Milliarden Land- und Wassertiere für den menschlichen Konsum getötet. Kann der Zweck der menschlichen Ernährung einen vernünftigen Grund darstellen? PETA sagt Nein. Die Justiziare der Tierrechtsorganisation beziehen sich in ihrer Argumentation unter anderem auf die Tatsache, dass es in Deutschland ohne Schwierigkeiten möglich ist, sich ohne Fleisch gesund zu ernähren. Nach intensiver Auseinandersetzung mit den rechtlichen Gegebenheiten hat PETA vergangene Woche, unterstützt durch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Günther, Strafanzeigen erstattet. Angezeigt wegen millionenfacher ungerechtfertigter Tiertötungen wurden die im Tötungsprozess verantwortlichen Personen bei drei der größten Schlachthöfe Deutschlands. Die Betriebe gehören zu der Premium Food Group (vormals Tönnies), Westfleisch SCE mbH und VION N.V. (Vion Food Group).
"Das Tierschutzgesetz fordert einen vernünftigen Grund im Falle der Tötung von Tieren. Dieser vernünftige Grund ist nicht gegeben, wenn man Tiere umbringt, um sie zu Wurst oder Steaks zu verarbeiten. Es ist problemlos möglich, sich ohne Fleisch gesund, wenn nicht sogar gesünder zu ernähren", so Krishna Singh, Justiziar und Leiter der Rechtsabteilung bei PETA. "Es ist ein Skandal, dass eine existierende gesetzliche Vorschrift zum Schutz der Tiere seit ihrem Inkrafttreten konsequent ignoriert wird. Deshalb haben wir Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei drei der größten deutschen Schlachtbetriebe gestellt. Weitere Anzeigen werden folgen."
Die Beanzeigten
Die Schlachtbetriebe, deren verantwortliche Mitarbeiter PETA angezeigt hat, gehören zu folgenden Unternehmen:
Rechtliche Hintergründe: PETAs Argumentation
Paragraf 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes besagt: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet." Die Vorschrift stellt also ein "Regel-Ausnahme-Prinzip" auf. Eine Tiertötung kann nur gerechtfertigt sein, wenn die verantwortliche Person einen "vernünftigen Grund" für ihre Handlung hat. Einen "vernünftigen Grund" kann man im Einzelfall nur bejahen, wenn dieser gewichtig genug ist, um das Überlebensinteresse des Tieres zu überwiegen. Menschen brauchen jedoch keine anderen Tiere, um ihr Überleben zu sichern - sie können sich auch über pflanzliche Nahrungsquellen gesund ernähren. Die Abwägung also pauschal zu Lasten der Tiere ausfallen zu lassen, ist damit falsch. Das Vorliegen eines sogenannten "triftigen" oder "gewichtigen" Grundes ist also bereits zu verneinen. Dieser Mangel reicht für eine Strafbarkeit aus. In PETAs Strafanzeigen werden die übrigen Voraussetzungen des "vernünftigen Grundes" dennoch geprüft. Der Anzeigentext zeigt, dass die vorgenommenen einzelnen Tötungen, aber auch deren Umstände und weitere (Umwelt- und Klima-)Folgen nicht mit dem Rechtfertigungsgrund "vernünftiger Grund" in Einklang zu bringen sind.
PETA-Tierrechtskonferenz: Töten aus Vernunft?
Die sechste PETA-Tierrechtskonferenz wird am 19. März 2025 um 18 Uhr auf PETA Deutschlands Youtube-Kanal ausgestrahlt. Unter dem Motto "Töten aus Vernunft?" wird 90 Minuten lang debattiert, ob es gerechtfertigt ist, Tiere für Ernährungszwecke zu töten. Dabei rückt auch die Option einer pflanzlichen Ernährung in den Fokus, ebenso wie deren Einfluss auf die Definition und Interpretation von Vernunft. Besonderes Augenmerk liegt darauf, wie mit dem Gesetz und möglichen Rechtsbrüchen umzugehen ist - jetzt und in Zukunft.
Es diskutieren Dr. Barbara Felde (Richterin am Verwaltungsgericht Gießen und stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.), Dr. Ulrich Wollenteit (Partner der Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwälte Günther Partnergesellschaft) und Dr. Vera Christopeit (Justiziarin bei PETA Deutschland e.V.). Die Moderation übernehmen Kriminalbiologe Dr. Mark Benecke und PETA-Mitarbeiter Jobst Eggert.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein - eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
Dieses und weitere Fotos können hier für die redaktionelle Berichterstattung heruntergeladen werden.
Videomaterial von der Aktion steht hier zum Download zur Verfügung.
Es gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen.
Eine Zusammenfassung von PETAs Strafanzeigen finden Sie hier.
Das Video zur Projektion finden Sie hier.
Weitere Informationen:
PETA.de/Kampagnen/Kein-Recht-auf-Mord
PETA.de/Themen/Vernuenftiger-Grund-Tierschutzgesetz
PETA.de/Kampagnen/Grundrechte-für-Tiere
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Jana Fuhrmann, +49 711 860591-529, JanaF@peta.de
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