Osnabrück - Die Wahl der richtigen Krankenversicherung ist für Beamte eine entscheidende Weichenstellung mit langfristigen Folgen – und keine einfache.
28.04.2025 - 15:03:10Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Sven Bruns erklärt, welche Wahl sich für Beamte wirklich lohnt. Zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung stehen zahlreiche Fragen im Raum: Was passt besser zur eigenen Lebenssituation? Welche Kosten kommen im Alter auf mich zu? Und wie funktioniert das eigentlich mit der Beihilfe? Krankenversicherungsexperte Sven Bruns kennt die typischen Stolperfallen und erklärt, warum die Entscheidung weit über den reinen Monatsbeitrag hinausgeht. Mit seinem Portal Versicherungsvergleich-Beamte.de unterstützt er Beamte dabei, den Überblick zu behalten und die individuell beste Lösung zu finden.
Eine gute Besoldung, eine staatliche Pension und ein sicheres Arbeitsverhältnis – eine Verbeamtung hat zahlreiche Vorzüge, doch mit dem Start ins Beamtenverhältnis sind auch einige Entscheidungen zu treffen, deren Auswirkungen sich möglicherweise erst später zeigen: Das betrifft vor allem die Gesundheitsvorsorge, denn Beamte, Beamtenanwärter und Referendare haben die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung (PKV) und einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die PKV ist auf den ersten Blick zweifellos attraktiv, weil sie eine deutlich bessere medizinische Versorgung, oftmals schnellere Arzttermine und individuell anpassbare Leistungen bietet. Auf der anderen Seite ist immer wieder davon zu hören, dass die Beiträge mit dem Alter drastisch steigen und für manche unbezahlbar werden. Sollte sich ein Beamter also doch lieber für die GKV entscheiden? „Es ist durchaus richtig, dass die PKV für Selbstständige und Angestellte im Alter zur Kostenfalle werden kann“, sagt Sven Bruns von Versicherungsvergleich-Beamte.de. „Nun ist die Situation bei der PKV für Beamte damit aber nicht vergleichbar, weil es die Beihilfe des Dienstherrn gibt. Im Pensionsalter werden (Ausnahme Hessen) grundsätzlich 70 Prozent der Kosten von der Beihilfe übernommen und es ist lediglich eine 30-prozentige private Krankenversicherung nötig. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Beamte für eine private Krankenversicherung.“
„Aber auch wenn die Wahl auf die PKV fällt, ist es einiges zu bedenken, denn es gibt bei der privaten Krankenversicherung für Beamte erhebliche Unterschiede hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Kosten“, fügt der Experte für Beamtenversicherungen hinzu. Mit der Plattform Versicherungsvergleich-Beamte.de hat Sven Bruns ein Informationsportal geschaffen, das Beamten, Beamtenanwärtern und Referendaren den Zugang zum Thema Krankenversicherung erleichtern soll, wobei eigenständige Recherche und persönliche Beratung gleichermaßen möglich sind. Im Folgenden erklärt Sven Bruns, worauf es für Beamte bei der Wahl ihrer Krankenversicherung ankommt.
Die Beihilfe des Dienstherrn
Um sich an den Gesundheitskosten seiner Beamten zu beteiligen, zahlt der Dienstherr grundsätzlich eine Beihilfe. Diese Beihilfe ist allerdings mit einer großen Einschränkung versehen, weil sie in erster Linie für die private Krankenversicherung gilt. Beamte des Bundes, die sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, haben momentan keine Möglichkeit eine Beihilfe zu bekommen. In den Bundesländern sieht es dagegen so aus, dass sich einige für eine pauschale Beihilfe entschieden haben, die einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen der Beamten in der gesetzlichen Krankenkasse erlaubt. Das betrifft konkret Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. In diesen Bundesländern übernimmt der Dienstherr 50 Prozent der Kosten der GKV, wobei der Zuschuss immer bei 50 Prozent bleibt und sich nicht auf bis zu 70 Prozent, wie in der individuellen Beihilfe der PKV, steigern kann. Währenddessen müssen die Beamten in allen anderen Ländern genauso wie im Bund die Gesamtkosten für ihre gesetzliche Krankenversicherung selbst tragen.
Jeder Beamte hat allerdings Anspruch auf eine individuelle Beihilfe zu seiner privaten Krankenversicherung, wobei sich die konkreten Regelungen in Bund und Ländern wiederum unterscheiden können. Generell gilt, dass ledige und verheiratete Beamte mit bis zu einem Kind einen Beihilfeanspruch in Höhe von 50 Prozent haben, der ab dem zweiten Kind auf 70 Prozent steigt. Der Beihilfesatz für beihilfeberechtigte Ehepartner liegt ebenfalls bei 70 Prozent und die gleiche Zahl ergibt sich für Pensionäre. Für die Kinder selbst ist schließlich eine Beihilfe von 80 Prozent vorgesehen. Mit Ausnahme von Hessen und Sachsen orientieren sich alle Bundesländer in dieser Frage an den Beihilfesätzen des Bundes. In Sachsen steigt der Satz mit dem ersten Kind von 50 auf 70 Prozent und mit dem zweiten dann auf 90 Prozent, während die Kinder generell einen Beihilfeanspruch von 90 Prozent haben. Für Hessen ist festgelegt, dass der grundsätzliche Beihilfeanspruch von 50 Prozent mit jedem Kind um 5 Prozent steigt und ein beihilfeberechtigter Ehepartner ebenfalls eine 5-prozentige Erhöhung ergibt, wobei der maximale Beihilfesatz bei 70 Prozent liegt.
Die Vorteile der PKV für Beamte
Es zeigt sich, dass die Beamten bei einer PKV mit einer Beihilfe von mindestens 50 Prozent rechnen können, wobei der große Vorteil dieser individuellen Beihilfe darin besteht, dass sich die Beihilfesätze Ihrer Lebenssituation anpassen. Beamte mit Kindern erhalten einen höheren Beihilfesatz und senken dadurch die Kosten ihrer privaten Krankenversicherung erheblich. Auch mit der Pensionierung oder einer Dienstunfähigkeit erhöht sich der Beihilfeanspruch, womit kein Beamter befürchten muss, dass seine PKV im Alter zur Kostenfalle wird. Bei einem Beihilfeanspruch von 70 Prozent ist lediglich noch eine Privatversicherung über 30 Prozent nötig, mit Ausnahme von Hessen. Im Vergleich zur GKV ohne Beihilfe, bei der also 100 Prozent der Kosten selbst getragen werden müssen, wird der Unterschied besonders augenfällig. Daher ist es kein Wunder, dass sich die überwiegende Zahl der Beamten für eine private Krankenversicherung entscheidet. Diejenigen, deren Bundesland den freiwilligen Verbleib in der GKV mit einer pauschalen Beihilfe unterstützt, sollten zudem unbedingt wissen, dass nach einer Entscheidung für die pauschale Beihilfe kein Weg mehr zur individuellen Beihilfe führt. Hier ergibt es Sinn, sich von Experten, wie Sven Bruns, ausrechnen zu lassen, welche Lösung besser ist – ob individuelle oder pauschale Beihilfe.
Der richtige Vertrag
Hat sich der Beamte für die PKV entschieden, stellt sich die Frage, bei welcher Versicherungsgesellschaft er den Vertrag abschließen soll. Natürlich ist ein möglichst günstiger Tarif mit großem Leistungsumfang gewünscht. Die Höhe der Beiträge hängt allerdings auch vom Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und Leistungsumfang ab, während die Besoldung keine Auswirkungen auf die Kosten hat. Bei der Wahl einer Versicherung sollte sich der Beamte darüber bewusst sein, dass Empfehlungen von Kollegen oder Bekannten und Testergebnisse in der Regel nur eine grobe Orientierung bieten. Letztendlich kommt es immer auf die individuelle Situation und die eigenen Bedürfnisse und Prioritäten an. Es bleibt nichts weiter übrig, als die Monatsbeiträge und die Vertragsbedingungen genau zu vergleichen, die Versicherungsgesellschaft zu bewerten. Außerdem sollte man daran denken, dass ein späterer Wechsel der Krankenversicherung für Beamte zumeist nicht sinnvoll ist, da sie dann älter sind, sich der Gesundheitszustand verändert hat und sie einen Großteil ihrer Altersrückstellungen verlieren.
Grundsätzlich ist die PKV für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare eine Restkostenabsicherung, die oftmals geringere Beiträge als eine gesetzliche Krankenkasse erfordert, während sie erheblich umfangreichere Leistungen bieten kann. Wer nicht sicher ist, ob der Leistungsumfang seinen Erwartungen wirklich entspricht, sollte sich vor dem Abschluss mit einem unabhängigen Experten, wie Sven Bruns, unterhalten.
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