Die Zahl der polizeilich registrierten Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch bleibt nach Ansicht von Kinderschützern besorgniserregend hoch.
21.08.2025 - 10:10:38BKA-Lagebild: Weiterhin hohes Niveau bei Kindesmissbrauch. Ein Lagebild des Bundeskriminalamts liefert Einblicke.
Die Polizei hat im vergangenen Jahr gut 18.000 Opfer im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch gezählt. Das geht aus dem Lagebild «Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen» des Bundeskriminalamts (BKA) hervor, das in Berlin vorgelegt wurde. 13.365 der Opfer waren demnach Mädchen, 4.720 Jungen. In mehr als der Hälfte der Fälle (57 Prozent) bestand zwischen Opfer und dem oder der Tatverdächtigen dem Bericht zufolge nachweislich eine Vorbeziehung.
Spezialauswertung der Kriminalstatistik
In dem Lagebild wird die bereits im April veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) noch einmal gesondert ausgewertet, speziell mit Blick auf sexuellen Missbrauch, Missbrauchsdarstellungen (Kinderpornografie) und sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen.
Die meisten Zahlen dazu waren bereits veröffentlicht. So bearbeitete die Polizei laut PKS im vergangenen Jahr 16.354 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern, ein unverändert hohes Niveau im Vergleich zum Vorjahr (16.375). Ein wesentlicher Teil dieser Taten finde im Internet statt, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Vorstellung des Lagebildes.
12.368 Tatverdächtige wurden registriert, ein Zuwachs von 3,9 Prozent gegenüber dem Jahr davor. Die Polizei zählte knapp 1.200 Fälle von sexuellem Missbrauch von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17. Die Zahl der Tatverdächtigen lag hier bei 1.018.
Zahlen zeigen nur Hellfeld
Die Statistik spiegelt nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie bearbeiteten Straftaten wider - das sogenannte Hellfeld - einschließlich sogenannter Versuchstaten. Die Zahlen sind daher auch vom Anzeigeverhalten beeinflusst.
Sie seien erschütternd hoch und auf einem inakzeptablen Niveau, sagte Dobrindt und bekräftigte das Ziel aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, eine Speicherpflicht für IP-Adressen einzuführen. Die IP-Adresse ist so etwas wie die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Telekommunikationsanbieter sollen künftig dazu verpflichtet werden, diese Adressen für mögliche Ermittlungen drei Monate lang zu speichern, damit Täter besser ausfindig gemacht werden können.