Die sächsische Landesregierung erwartet für die am Mittwoch beginnende Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) eine Einigung bei der strittigen Frage der Rundfunkgebühren.
24.10.2024 - 02:00:00Sachsen erwartet schnelle Einigung zu Rundfunkgebühren
So sollen die Intendantengehälter niedriger ausfallen. "Geeint sind bisher die Zahl der Hörfunksender, die wegfallen sollen. Hier sprechen wir von 20", sagte er. "Auch bei den Gehältern werden wir uns auf eine Orientierung am öffentlichen Dienst einigen. Damit wäre das Gehalt des Bundeskanzlers die oberste Messlatte. Bisher liegen die meisten Intendantengehälter ja deutlich darüber", so der CDU-Politiker. Die Ausgaben für Sportübertragungen will er decken. "Was die Sportrechte anbelangt, bin ich sehr optimistisch, dass wir uns darauf einigen können, die bisherigen prozentualen Anteile an den Aufwendungen auch in der Zukunft beizubehalten und nicht mehr zu überschreiten." Bisher gibt die ARD zehn Prozent der Aufwendungen für Sportrechte aus, das ZDF acht Prozent. "Uns eint im Kern das eine Ziel, den Rundfunk attraktiver zu machen. Attraktiver und sparsamer. Wir setzen auf mehr Digitalisierung, damit jüngere Zielgruppen erreicht werden", so Clemens. "Die bisherigen Plattformstrukturen sind zu komplex. Wir erwarten uns auch Kooperationen mit anderen Plattformen, von Youtube über Amazon bis Spotify." Mit Blick auf die Zahl der Rundfunkorchester und Chöre kündigte Clemens eine gemeinsame Protokollerklärung an. "Was die Zahl der Rundfunkorchester, Chöre etc. angeht, ist der Einfluss der Rundfunkkommission beschränkt. Das regeln die einzelnen Länder. Es soll aber eine Protokollerklärung geben, wonach wir uns für eine Verschlankung des Angebots aussprechen." Eine mögliche Gebührenerhöhung ist zwischen den Ländern höchst umstritten. Bayern und Sachsen-Anhalt lehnen sie strikt ab, Hamburg und Baden-Württemberg wollen sie beschließen. Über die Rundfunkgebühren wird in einem mehrstufigen Verfahren entschieden: Die Länder formulieren den Rundfunkstaatsvertrag. Darauf basierend melden die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Bedarfe an. Diese werden von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) geprüft, die zugleich einen Vorschlag für die Höhe der Gebühren macht. Am Ende müssen die Abgeordneten der Landtage abstimmen - wobei dies angesichts eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts als Formalie gilt.