Thema: Windhorst

Haftbefehl, Windhorst

Haftbefehl gegen Windhorst außer Vollzug. Zunächst wurde bekannt dass ein Gericht Haftbefehl erließ. ...

Hält den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch: Lars Windhorst. - Foto: Frank Molter/dpa
Hält den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch: Lars Windhorst. - Foto: Frank Molter/dpa

Der Investor soll Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sein.

dpa.de, 04.06.24 17:48 Uhr
Hält den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch: Lars Windhorst. - Foto: Frank Molter/dpa
Hält den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch: Lars Windhorst. - Foto: Frank Molter/dpa