Thema: Revision

Jäger, Hund

Jäger erschießt grundlos fremden Hund - Revision nach Urteil. Ein Jäger sieht das Tier und erschießt ...

Ein Jäger erschießt grundlos einen Hund und erhält dafür eine Haftstrafe. (Archivbild) - Foto: Daniel Vogl/dpa
Ein Jäger erschießt grundlos einen Hund und erhält dafür eine Haftstrafe. (Archivbild) - Foto: Daniel Vogl/dpa

Auf einer Wiese am Main läuft ein Hund unangeleint in der Nähe seiner Besitzer herum.

dpa.de, 23.12.24 13:10 Uhr
Der Freispruch für Christian B. (l.) wird vorerst nicht rechtskräftig. (Archivfoto) - Foto: Michael Matthey/dpa
Der Freispruch für Christian B. (l.) wird vorerst nicht rechtskräftig. (Archivfoto) - Foto: Michael Matthey/dpa
Die Verteidigung eines wegen Mordes verurteilten 15-Jährigen hat Revision eingelegt. (Archivbild) - Foto: Pia Bayer/dpa
Die Verteidigung eines wegen Mordes verurteilten 15-Jährigen hat Revision eingelegt. (Archivbild) - Foto: Pia Bayer/dpa
Björn Höcke hält sich weiter für unschuldig und akzeptiert auch das zweite Urteil nicht. (Archivbild) - Foto: Ronny Hartmann/AFP Pool/dpa
Björn Höcke hält sich weiter für unschuldig und akzeptiert auch das zweite Urteil nicht. (Archivbild) - Foto: Ronny Hartmann/AFP Pool/dpa
Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg protestierten Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe. - Foto: Paul Zinken/dpa
Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg protestierten Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe. - Foto: Paul Zinken/dpa
Solidaritätsaktion für den iranischen Rapper Tumadsch Salehi in Berlin (Archivbild). - Foto: Paul Zinken/dpa
Solidaritätsaktion für den iranischen Rapper Tumadsch Salehi in Berlin (Archivbild). - Foto: Paul Zinken/dpa
Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann war im Dezember 2022 in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt worden. Die Verurteilung wegen Vorteilsannahme ist nun rechtskräftig. - Foto: Sebastian Gollnow/dpa-Pool/dpa
Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann war im Dezember 2022 in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt worden. Die Verurteilung wegen Vorteilsannahme ist nun rechtskräftig. - Foto: Sebastian Gollnow/dpa-Pool/dpa