Thema: Rechtsmittel

Björn Höcke im Gerichtssaal des Landgerichts Halle (Saale). Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen muss der AfD-Politiker eine Geldstrafe zahlen. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Björn Höcke im Gerichtssaal des Landgerichts Halle (Saale). Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen muss der AfD-Politiker eine Geldstrafe zahlen. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa