Thema: Nazi-Spruch

Zweiter, Prozess

Zweiter Prozess wegen Nazi-Parole - Höcke beteuert Unschuld. Thüringens AfD-Chef Höcke sitzt wieder ...

Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der Sturmabteilung (SA) verantworten. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der Sturmabteilung (SA) verantworten. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Es geht wieder um den verbotenen Nazi-Spruch.

dpa.de, 24.06.24 20:39 Uhr
Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der Sturmabteilung (SA) verantworten. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der Sturmabteilung (SA) verantworten. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Das Landgericht Halle hatte Björn Höcke im Mai wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bereits verurteilt. - Foto: Ronny Hartmann/AFP Pool/dpa
Das Landgericht Halle hatte Björn Höcke im Mai wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bereits verurteilt. - Foto: Ronny Hartmann/AFP Pool/dpa
Björn Höcke wird vorgeworfen, wissentlich in einer Rede einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Pool/dpa
Björn Höcke wird vorgeworfen, wissentlich in einer Rede einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Pool/dpa
Björn Höcke wird vorgeworfen, wissentlich in einer Rede einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Pool/dpa
Björn Höcke wird vorgeworfen, wissentlich in einer Rede einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Pool/dpa
Björn Höcke wird vorgeworfen, wissentlich in einer Rede einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Pool/dpa
Björn Höcke wird vorgeworfen, wissentlich in einer Rede einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Pool/dpa