AfD-Landeschef, Höcke

Zum zweiten Mal steht der AfD-Politiker Björn Höcke vor Gericht, weil er einen Nazi-Spruch verwendet haben soll.

24.06.2024 - 04:13:24

AfD-Landeschef Höcke wieder wegen SA-Parole vor Gericht. Er sieht sich nicht am rechten Platz.

  • Das Landgericht Halle hatte Björn Höcke im Mai wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bereits verurteilt. - Foto: Ronny Hartmann/AFP Pool/dpa

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  • Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der Sturmabteilung (SA) verantworten. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa

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Das Landgericht Halle hatte Björn Höcke im Mai wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bereits verurteilt. - Foto: Ronny Hartmann/AFP Pool/dpaBjörn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der Sturmabteilung (SA) verantworten. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Im zweiten Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen einer Nazi-Parole hat das Gericht Anträge der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Es gebe keine Fehler im bisherigen Verfahren und auch keine Verfahrenshindernisse, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel im Landgericht Halle.

Die zwei Anwälte von Höcke hatten zum Auftakt die Zuständigkeit des Landgerichts bezweifelt und außerdem eine mediale Vorverurteilung ihres Mandanten beklagt, die ein faires Verfahren unmöglich mache.

Höcke beteuert indes seine Unschuld. «Ich bin auch in diesem Sachverhalt völlig unschuldig. Ich weiß, dass ich verurteilt werde. Aber das fühlt sich für mich nicht gerecht an», sagte der 52-Jährige.

Der Vorwurf

Höcke soll laut Anklage am 12. Dezember 2023 bei einem Stammtisch der AfD in Thüringischen Gera die Parole «Alles für Deutschland» angestimmt haben. Das ist eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Dabei soll er die ersten beiden Worte ausgesprochen und das Publikum mit einer Handbewegung zur Vervollständigung animiert haben.

Rund 350 Teilnehmer seien bei der Veranstaltung dabei gewesen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last.

Höcke habe zuvor in seiner Rede Bezug genommen auf das damals schon laufende Verfahren wegen der Nutzung der Parole bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg im Mai 2021.

Erste Verurteilung noch nicht rechtskräftig

In einem ersten Verfahren, das sich um die gleiche Parole drehte, hatte das Landgericht Halle Höcke im Mai zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Politiker Revision einlegte. Höcke hatte argumentiert, selbst als ehemaliger Geschichtslehrer habe er die Parole nicht gekannt, als er sie im Mai 2021 bei der AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt aussprach.

Das Gericht sah das anders und befand, der Politiker wisse, was er sage und teste zugleich die Grenzen aus. Die nun angeklagte Verwendung des Spruchs fiel in eine Zeit, in der das Strafverfahren wegen des ersten Falls bereits lief.

Zu Beginn des Verhandlungstags am Montag wurde zudem ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter abgelehnt.

@ dpa.de