Thema: Nazi-Parole

Höckes, Verteidiger

Höckes Verteidiger legen Revision gegen zweites Urteil ein. Zweimal ging es um eine verbotene Nazi-Parole. ...

Björn Höcke hält sich weiter für unschuldig und akzeptiert auch das zweite Urteil nicht. (Archivbild) - Foto: Ronny Hartmann/AFP Pool/dpa
Björn Höcke hält sich weiter für unschuldig und akzeptiert auch das zweite Urteil nicht. (Archivbild) - Foto: Ronny Hartmann/AFP Pool/dpa

Zweimal stand der AfD-Politiker Björn Höcke vor Gericht.

dpa.de, 03.07.24 13:01 Uhr
AfD-Politiker Höcke wegen Nazi-Parole erneut verurteilt - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
AfD-Politiker Höcke wegen Nazi-Parole erneut verurteilt - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Das Urteil gegen Björn Höcke wird heute Nachmittag erwartet. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Das Urteil gegen Björn Höcke wird heute Nachmittag erwartet. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Höcke steht wegen einer Nazi-Parole vor Gericht - Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa
Höcke steht wegen einer Nazi-Parole vor Gericht - Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa
Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der SA verantworten. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa
Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der SA verantworten. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa
Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der SA verantworten. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa
Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der SA verantworten. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa
Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der SA verantworten. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa
Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der SA verantworten. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa
Björn Höcke sieht sich als unschuldig (Archivbild). - Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa
Björn Höcke sieht sich als unschuldig (Archivbild). - Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa
Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der Sturmabteilung (SA) verantworten. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der Sturmabteilung (SA) verantworten. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der Sturmabteilung (SA) verantworten. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der Sturmabteilung (SA) verantworten. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa