BMF, Mehrwertsteuer-Aufteilung
Das Bundesfinanzministerium führt die pauschale 30 / 70-Aufteilung für kombinierte Gastronomieangebote ...
BMF vereinfacht Mehrwertsteuer-Aufteilung für Kombiangebote - Foto: über boerse-global.de
boerse-global.de, 02.01.26 21:04 Uhr