Thema: Integrierte

Die dreijährige Wartefrist gilt aktuell nur für Ausländer mit besonderen Integrationsleistungen. Alle anderen Einbürgerungswilligen müssen fünf Jahre warten. (Symbolbild) - Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
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Die dreijährige Wartefrist gilt aktuell nur für Ausländer mit besonderen Integrationsleistungen. Alle anderen Einbürgerungswilligen müssen fünf Jahre warten. (Symbolbild) - Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Die dreijährige Wartefrist gilt aktuell nur für Ausländer mit besonderen Integrationsleistungen. Alle anderen Einbürgerungswilligen müssen fünf Jahre warten. (Symbolbild) - Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Beschleunigte, Einbürgerung

Beschleunigte Einbürgerung für gut Integrierte soll fallen

dpa.de, 09.04.25 15:11 Uhr
FW Bremerhaven: Höhenretter der Feuerwehr befreien drei Jugendliche aus feststeckendem Aufzug - Foto: presseportal.de
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Integrierte Lösungen für effiziente Personalprozesse - Foto: presseportal.de
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