Thema: Banker

Die Verjährungsfrist für Cum-Ex-Delikte ist angesichts der hohen Schadenssummen auf 15 Jahre verlängert worden. - Foto: Thomas Banneyer/dpa
Die Verjährungsfrist für Cum-Ex-Delikte ist angesichts der hohen Schadenssummen auf 15 Jahre verlängert worden. - Foto: Thomas Banneyer/dpa
Der Kläger hatte sich mit der Beschwerde in Karlsruhe gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung durch den Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr gewendet. - Foto: Uli Deck/dpa
Der Kläger hatte sich mit der Beschwerde in Karlsruhe gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung durch den Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr gewendet. - Foto: Uli Deck/dpa