Thema: BGB

Arbeitsrecht, Glätte

Bei extremem Wetter trägt der Arbeitnehmer das Wegerisiko und erhält keinen Lohn. Für Eltern mit unvorhergesehener ...

Arbeitsrecht: Wer zahlt, wenn Glätte zur Arbeit ruft? - Foto: über boerse-global.de
Arbeitsrecht: Wer zahlt, wenn Glätte zur Arbeit ruft? - Foto: über boerse-global.de

Arbeitsrecht: Wer zahlt, wenn Glätte zur Arbeit ruft?

boerse-global.de, 12.01.26 11:54 Uhr