In den Verhandlungen für eine schwarz-rote Koalition hat die Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege sich darauf verständigt, einen bedeutenden Teil der Krankenhausreform aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu bezahlen und nicht von den gesetzlich Versicherten übernehmen zu lassen.
26.03.2025 - 15:27:07Union und SPD wollen Sondervermögen für Krankenhausreform nutzen
Dies soll bereits im Jahr 2025 erfolgen. Generell soll die Krankenhausreform "bis Sommer" überarbeitet werden. "Wir ermöglichen den Ländern zur Sicherstellung der Grund- (Innere, Chirugie, Gynäkologie und Geburtshilfe) und Notfallversorgung der Menschen besonders im ländlichen Raum Ausnahmen und erweiterte Kooperationen", hieß es in dem Papier weiter. Um die finanzielle Stabilität der "bedarfsnotwendigen Krankenhäuser" zu sichern, schließe man die Lücke aus den Jahren 2022 und 2023 in deren Betriebskostenfinanzierung. Auch die Definition von Fachkrankenhäusern soll überarbeitet werden "mit dem Ziel, dass die in den Ländern bestehenden und für die Versorgung relevanten Fachkliniken erhalten bleiben können". Für die Umstellung sollen die Krankenhäuser in der sogenannten Konvergenzphase nun drei statt zwei Jahre Zeit bekommen. "Das Jahr 2027 wird dabei für alle Krankenhäuser erlösneutral ausgestaltet".