In Berlin sind Anwohner mit einem Eilantrag gegen Maßnahmen des Bezirksamtes Neukölln zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs gescheitert.
17.06.2025 - 17:28:01Berliner scheitern mit Eilantrag gegen Straßenpoller & Co
Schon das Verwaltungsgericht habe bei seiner Prüfung zutreffend die Gesamtheit der angeordneten Maßnahmen zugrunde gelegt, teilte das Oberverwaltungsgericht am Dienstag mit. Sämtliche verkehrsrechtliche Maßnahmen seien Teil eines Gesamtkonzepts. Aus diesem Grund seien für die Feststellung der erforderlichen Gefahrenlage alle verkehrsrechtlichen Anordnungen einschließlich der nicht von den Antragstellern angefochtenen Teilregelungen zu berücksichtigen. Außerdem seien die vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Daten zu Verkehrszählungen, zur Ermittlung des Prozentsatzes des Durchgangsverkehrs, zu den Unfallzahlen mit Personenschäden und zu dem Anteil des Fahrradverkehrs nicht zu beanstanden. Nicht für jede Straße oder jeden Straßenabschnitt, in dem verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet werden, müsse eine besondere Gefahrenlage festgestellt werden. Die Richter waren außerdem der Ansicht, dass das Bezirksamt im Rahmen seines Einschätzungsspielraums festlegen könne, durch welche Maßnahmen der festgestellten Gefahrenlage am besten begegnet werden kann. Mildere Mittel seien nicht zu prüfen gewesen, weil die Antragsteller "nicht den Nachweis ersichtlich sachfremder Maßnahmen geführt haben", heißt es vom Gericht. Auch Ermessensfehler lägen nicht vor. Die Anordnungen seien explizit zur Verkehrsberuhigung erfolgt, außerdem seien die Belange der Antragsteller als Anwohner und Verkehrsteilnehmer hinreichend berücksichtigt worden. Der Beschluss ist nach Angaben des Gerichts "unanfechtbar" (16. Juni 2025 - OVG 1 S 29/25, vorgehend: VG Berlin, Beschluss vom 28. März 2025 - VG 11 L 792/24).