Eine Familie aus der Hauptstadtregion, die seit Juli 2020 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, muss überzahlte Bürgergeldleistungen nicht an das Jobcenter zurückzahlen.
16.04.2025 - 14:50:52Gericht: Familie muss zu viel gezahltes Bürgergeld nicht erstatten
Nachdem der Fehler entdeckt wurde, forderte das Jobcenter die Rückzahlung der überzahlten Beträge. Das Sozialgericht Berlin hatte zunächst zugunsten des Jobcenters entschieden, doch das Landessozialgericht hob dieses Urteil auf. Das Gericht stellte fest, dass die Ehefrau, die den Kontakt mit den Behörden pflegte, den Bescheid zwar gelesen, aber den Fehler nicht bemerkt hatte. Sie konnte die Begriffe brutto und netto nicht sicher auseinanderhalten und durfte daher auf die Richtigkeit des Bescheids vertrauen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und das Jobcenter kann beim Bundessozialgericht Revision beantragen.