Die Besoldung der Berliner Landesbeamten ist jahrelang verfassungswidrig gewesen.
19.11.2025 - 09:58:01Berliner Beamtenbesoldung war jahrelang verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht erweiterte die Prüfung auf alle Besoldungsordnungen A und den gesamten Zeitraum bis Ende 2020. Die Richter stellten fest, dass die Besoldung in den meisten Fällen die verfassungsrechtlich gebotene Mindestbesoldung nicht sicherstellte und die Pflicht zur kontinuierlichen Anpassung an die wirtschaftlichen Verhältnisse verletzt wurde. Den Karlsruher Richtern zufolge verpflichtet das Alimentationsprinzip den Dienstherrn, Beamten einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren, um deren Unabhängigkeit zu sichern. Die Besoldung müsse mindestens die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen, um ein reales Armutsrisiko zu vermeiden. Die festgestellte Unteralimentation könne nicht durch andere verfassungsrechtliche Erwägungen gerechtfertigt werden. Das Urteil könnte auch für andere Bundesländer Folgen haben, da weitere Klagen von Beamten erwartet werden.


