Der Deutsche Richterbund (DRB) hat deutliche Kritik am geplanten Gesetz gegen sogenannte Einschüchterungsklagen geübt.
24.07.2025 - 01:00:00Richterbund kritisiert neues Gesetz gegen Einschüchterungsklagen
Man dürfe nicht zulassen, dass Stimmen mit missbräuchlichen Klagen unterdrückt werden, "nur weil sie einzelnen nicht passen", hatte die SPD-Politikerin Ende Juni in Berlin erklärt. Hubig will damit eine EU-Regelung, die sogenannte Anti-SLAPP-Richtlinie ("Strategic Lawsuits Against Public Participation"), umsetzen. Anlass der Richtlinie war der Umgang mit der maltesischen Investigativjournalistin Daphne Caruana Galizia, die 2017 ermordet wurde. Zuvor wurde die auf Korruption spezialisierte Journalistin mit Verleumdungsklagen überzogen. Eine sieben Seiten lange, fachliche Stellungnahme des Richterbundes warnt nun vor "verheerenden Auswirkungen für Rechtssuchende, die gerichtlichen Schutz gegen persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen suchen". Mit der dem Gesetz zugrundeliegenden Definition "wäre beinahe jedes presse- und äußerungsrechtliche Verfahren ein missbräuchliches Gerichtsverfahren", schreiben die DRB-Fachleute. Der von der Bundesregierung geplante Gesetzentwurf sieht unter anderem ein Beschleunigungsgebot für mutmaßlich missbräuchliche Klagen vor, um sie frühestmöglich abweisen zu können. Zudem soll die Klägerseite in solchen Fällen für die voraussichtlichen Kosten des Prozesses auch für die Beklagtenseite eine Sicherheit leisten und darüber hinaus auch mit besonderen Gebühren belegt werden können. In seiner Stellungnahme warnt der Richterbund nun vor einer "Überlastung" der Gerichte, "wenn Rechtspfleger im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens prüfen müssten, ob individuell vereinbarte Rechtsanwaltsgebühren, etwa Stundenhonorare, noch angemessen sind und damit erstattungsfähig wären". Zudem hebt der Richterbund hervor, dass sogenannte SLAPP-Verfahren vor deutschen Gerichten "bisher so gut wie unbekannt sind".