BGH bestätigt Bewährungsstrafe für Berliner Ex-Senatorin
30.12.2025 - 11:32:49Die Ex-Senatorin beauftragte die Agentur des Unternehmers mit privaten Dienstleistungen, ohne die Kosten zu klären, was als Signal für die Annahme unentgeltlicher Leistungen gewertet wurde. Der Unternehmer wollte durch diese Leistungen seine Chancen auf einen Zuschlag für ein Pflegeprojekt erhöhen. Das Landgericht ging zugunsten der Angeklagten davon aus, dass sie sich durch die unentgeltlichen Leistungen nicht beeinflussen lassen wollte. Dennoch verstärkte sie den Eindruck ihrer Käuflichkeit durch die Preisgabe von Verwaltungsinterna. Die umfassende Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten (Beschluss vom 17. Dezember 2025 - 5 StR 515/25). @ dts-nachrichtenagentur.de
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