BGH bestätigt Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in Maskenaffäre
11.07.2025 - 14:10:50Sie beantragte fälschlicherweise eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen und versteuerte die Provisionen nicht korrekt, was zu einem Steuerschaden von rund 3,7 Millionen Euro führte. Zudem gaben die Angeklagten wahrheitswidrig an, dass sich die Geschäftsleitung ihres Unternehmens in Grünwald befinde, um von einem niedrigeren Gewerbesteuerhebesatz zu profitieren, wodurch ein weiterer Steuerschaden von knapp 4,2 Millionen Euro entstand. Der Bundesgerichtshof stellte das Verfahren bezüglich der Hinterziehung von Einkommensteuervorauszahlungen ein, da die bisherigen Feststellungen eine Verurteilung nicht trugen und eine erneute Verhandlung mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Die Verurteilungen wegen der Gewerbesteuerhinterziehung sind jedoch rechtskräftig.


