Gericht: Keine Lohnfortzahlung bei Tattoo-Komplikationen
27.06.2025 - 10:36:50Die Arbeitgeberin verweigerte die Lohnfortzahlung. Das Gericht sah darin kein Verschulden des Arbeitgebers, da die Klägerin das Risiko einer Entzündung bewusst eingegangen sei. Das Gericht wies darauf hin, dass bei bis zu fünf Prozent der Tätowierungen mit Komplikationen zu rechnen sei. Dies stelle kein fernliegendes Risiko dar. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. @ dts-nachrichtenagentur.de
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