Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Offizierin der Bundeswehr gegen einen disziplinarrechtlichen Verweis wegen ihres Tinder-Profils abgelehnt.
16.04.2025 - 11:36:10Offizierin scheitert mit Klage gegen Ahndung von Tinder-Profil
Der Verweis wurde im August 2019 ausgesprochen, und der fachgerichtliche Rechtsschutz blieb für die Offizierin erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde zurück, und auch eine Anhörungsrüge blieb ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Verfassungsbeschwerde für unzulässig, da die Offizierin ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis nicht ausreichend dargelegt hatte. Der angefochtene Verweis war bereits vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde tilgungsreif geworden, was zu einem umfassenden Verwertungsverbot führte. Die Offizierin hatte erst nach Fristablauf Gründe für ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis vorgetragen (Beschluss vom 20. März 2025 - 2 BvR 110/23).