Vor mehr als zwei Monaten hatte eine Expertenkommission angeregt, die Strafbarkeit von Abtreibungen in der Frühphase aufzuheben.
25.06.2024 - 18:29:19SPD-Fraktion beschließt Papier zur Legalisierung von Abtreibungen. Jetzt hat sich die SPD-Fraktion zu dem heiklen Thema klar positioniert.
Die SPD-Fraktion im Bundestag setzt sich für eine Aufhebung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen ein. Ein entsprechendes Positionspapier segneten die Abgeordneten bei ihrer Fraktionssitzung ab. Darin ist festgehalten, dass Abtreibung aus Sicht der SPD-Fraktion künftig generell außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt sein sollten. Gleichwohl solle es dafür aber weiterhin «klare gesetzliche Voraussetzungen» geben, heißt es in dem Papier, das der dpa vorliegt.
Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Tatsächlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen wird seit Jahren immer wieder gestritten. Zuletzt hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfohlen, Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu entkriminalisieren.
«Schwangerschaftsabbrüche sollen bis zu einer gesetzlich zu bestimmenden konkreten Frist legalisiert werden», schlagen nun auch Politikerinnen und Politiker der SPD-Fraktion vor. Wie weit diese über die zwölf Wochen hinausgehen soll, steht nicht im Papier. Da heißt es: «Wir sprechen uns für eine Frist aus, die an der Überlebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Uterus mit ausreichend zeitlichem Abstand anknüpft.» Sobald im Einzelfall eine Überlebenschance außerhalb des Mutterleibs bestehe, müsse ein Abbruch grundsätzlich verboten sein.
Für einen Schwangerschaftsabbruch nach Ablauf der gesetzlichen Frist sollten aus Sicht der SPD-Abgeordneten nur Ärztinnen und Ärzte, nicht aber die Schwangere strafrechtlich belangt werden können. Um Abbrüche ohne Zustimmung der Schwangeren zu sanktionieren, solle ein zusätzlicher Straftatbestand geschaffen werden.