Nach Angaben des Bundesbauministeriums ist es grundsätzlich erlaubt, durch Hochwasser zerstörte Häuser und Gebäude auch an derselben Stelle wieder zu errichten.
05.06.2024 - 16:48:41Ministerium zu Hochwasser: Aufbau von Häusern am selben Ort erlaubt
Das geht aus einer Stellungnahme auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur hervor. Zwar sehe das sogenannte Wasserhaushaltsgesetz ausdrücklich Verbote vor, "in förmlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten einzelne Häuser oder andere Bauten zu errichten oder gar neue Baugebiete auszuweisen". Einmal errichtete Bauten genießen demnach aber Bestandsschutz.
"Dieser Bestandsschutz erlaubt grundsätzlich auch die Wiederrichtung von durch Hochwasser zerstörten oder beschädigten Gebäuden an gleicher Stelle und in der bisherigen Bauweise", heißt es dazu weiter. Das Bauplanungsrecht, für das das Bundesbauministerium zuständig sei, könne den unveränderten Wiederaufbau nicht verbieten. Als Konsequenz aus der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 habe das Bauministerium aber eine sogenannte Wiederaufbauklausel im Baugesetzbuch ergänzt.
Es soll Verschärfungen geben
Demnach kann beim Wiederaufbau von ansonsten geltenden Vorschriften abgewichen werden, um eine an Katastrophen angepasste Bauweise zu ermöglichen. Gemeint ist etwa, dass Häuser dadurch etwas höher gebaut werden können, auf einem Betonkern beispielsweise. "Damit wird dem Interesse der Eigentümer an der weiteren Nutzung ihrer Grundstücke einerseits und dem Interesse der Allgemeinheit und der Eigentümer an der Vorbeugung neuer Schadensfälle andererseits Rechnung getragen", heißt es zu dieser Sonderklausel.
Den Angaben zufolge ist die Forderung nach einer solchen Klausel aus dem Ahrtal an das Ministerium herangetragen worden. Laut Bundesumweltministerium soll es künftig Verschärfungen bei der Festlegung von Überschwemmungsgebieten geben. So solle es per Gesetzesänderung möglich werden, "besondere Gefahrenbereiche in Überschwemmungsgebieten festzusetzen, wo dann keine Baugebiete mehr ausgewiesen werden könnten", heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Papier zum Hochwasserschutz.
Das Bauministerium weist generell darauf hin, dass die Kommunen für Baugenehmigungen zuständig seien. Das Haus habe deshalb keine "detaillierte Einsicht über den Zustand einzelner Gebäude bezogen auf die Widerstandsfähigkeit gegen Naturgefahren wie Starkregen und Hochwasser oder anderen Einwirkungen". Das solle sich aber künftig ändern.
Das Ministerium plane, im Zuge der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie des Bundes die Beurteilung des Gebäudebestands mit Blick auf die Widerstandsfähigkeit gegen Naturgefahren zu verbessern, heißt es. Nach Angaben des Umweltministeriums wird diese Strategie derzeit erarbeitet. Sie soll messbare Ziele für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels festlegen, an die sich die Bundesregierung per Gesetz künftig halten muss.